Die Beglaubigung von Unter- oder Abschriften, die üblicherweise notarielle Mitwirkung erfordert, ist ein Service, den Ortsgerichte für die Bürger leisten. Das ist besonders wichtig bei Eintragungs- oder Löschungsbewilligungen im Grundbuchamt, bei Anmeldungen zur Eintragung ins Handels- oder Vereinsregister sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Auf Antrag schätzt das Ortsgericht auch den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke, beweglicher Sachen sowie von Nutzungen und Rechten an Grundbesitz.
Der Ortsgerichtsvorsteher ist auf Ersuchen des Gerichts ebenso verpflichtet, nach dem Tod einer Person, die in seinem Bezirk ihren letzten oder gewöhnlichen Wohnsitz hatte, eine Sterbefallanzeige zu erstatten. Nachlass-Sicherungen fallen ebenfalls in die Zuständigkeit des Ortsgerichts.
mt