SPD-Antrag zur Videoüberwachung an U-Bahn-Station Volkshaus
Verfasst von Walter Schmidt (nicht überprüft) am 28. Mai 2018 - 0:31.
Zu meinem Bedauern muss ich feststellen, dass die SPD-Fraktion trotz zweimaliger schriftlicher Erinnerung die in der Ortsbeiratssitzung von mir gestellten Fragen bislang nicht beantwortet hat. Die Fragen lauten:
Gab es in jüngerer Vergangenheit Vorfälle, die Anlass sind, diese Forderung zu erheben? Welcher Art waren diese Vorfälle? Wie häufig waren sie?
Was ist mit “Anbringung von Videokameras im gesamten U-Bahnbereich Enkheim” konkret gemeint? Die beiden U-Bahn-Stationen, die sich auf dem Territorium des Ortsbezirks Bergen-Enkheim befinden (Enkheim und Hessen-Center)? Oder die gesamte Gleisanlage im Ortsbezirk? Oder auch der öffentliche Straßenraum im Umfeld der U-Bahn-Stationen und der Gleisanlage?
Hat die SPD-Fraktion im Vorfeld ihrer Antragstellung die Betreiberin der U-Bahn und Inhaberin des Hausrechts auf den Gelände der beiden U-Bahn-Stationen, die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) befragt, aus welchen Gründen sie diese Stationen – im Unterschied zu vielen andern Straßenbahn- und U-Bahn-Stationen – nicht videoüberwacht?
Ist der SPD-Fraktion bekannt, wer Eigentümer oder Inhaber des Hausrechts des Geländes ist, auf dem nahe der U-Bahn-Station Enkheim die Fahrradständer platziert ist? Hat die Fraktion mit dem Eigentümer oder Inhaber des Hausrechts im Vorfeld ihrer Antragstellung gesprochen? Wenn Ja: Wie war dessen Bewertung des Begehrens?
Hat die SPD-Fraktion im Vorfeld der Antragstellung bei der Leitung des zuständigen Polizeireviers deren Bewertung der Gefährdungssituation abgefragt? Wenn Ja: Mit welchem Ergebnis?
Sind der SPD-Fraktion die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen bekannt, die bei der Installation von Videoüberwachungsanlagen zu beachten sind? Für die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) ist dies § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung am 25.05.2018 § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu). Für die Stadt Frankfurt ist dies § 14 Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG), mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung am 25.05.2018 § 4 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
Wie bewerten Sie diese Rechtsgrundlagen im Bezug auf die Forderungen in Ihrem Antrag?