ABG Frankfurt Holding Kein genereller Preisstopp für Mieten

Frankfurt (pia) – Bürgermeister Olaf Cunitz und Stadtkämmerer Uwe Becker begrüßen, dass die ABG Frankfurt Holding ein Rechtsgutachten zu möglichen Folgen eines generellen Mietpreisstopps bei dem Unternehmen in Auftrag gegeben hat. „Damit wird eindeutig klargestellt, dass die immer wieder vorgebrachte Forderung nach einem generellen Einfrieren der Mieten beim ABG-Konzern äußerst kontraproduktiv ist. In der Konsequenz würde dies stadtweit zu höheren Mieten führen und sogar die Rechtssicherheit unseres Mietspiegels gefährden“, sagten Cunitz und Becker. „Beides kann keiner wollen.“

Mainz als warnendes Beispiel

Am Montag der vergangenen Woche hatte die Geschäftsleitung der ABG Frankfurt Holding unter Verweis auf ein Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Freshfields vor einem generellen Stopp der Mietpreise beim ABG-Konzern gewarnt, da dieser die Mieten in der Gesamtstadt explosionsartig ansteigen lassen werde. „Es wäre verheerend, wenn die bislang über den Mietspiegel preisdämpfenden wirkenden Mieten der ABG bei der Erstellung des Mietspiegels nicht mehr berücksichtigt werden dürften“, sagten Cunitz und Becker. „Die Folge wäre, dass die Mieten in Frankfurt sprunghaft steigen würden. Würde man die ABG-Mieten dennoch berücksichtigen, dann droht eine Außerkraftsetzung des Mietspiegels durch die Gerichte.“

Nicht nur hätte ein Stopp von Mieterhöhungen bei der ABG erhebliche Erlösausfälle zur Folge. „Die ABG benötigt dieses Geld dringend, um ihren Wohnungsbestand in Stand zu halten und energetisch zu sanieren, sowie neue Wohnungen zu bauen“, sagten Bürgermeister Cunitz und Stadtkämmerer Becker. „Unser oberstes Ziel muss sein, die ABG auch im Interesse der Mieter als wirtschaftlich starkes Unternehmen zu erhalten, um den Wohnungsbestand sichern und weiter investieren zu können. Das bedeutet zugleich, dass sie auch wirtschaftlich arbeiten muss. Ein warnendes Beispiel ist die öffentliche Wohnungsgesellschaft in Mainz, die zur Abwendung einer Insolvenz Wohnungen verkaufen musste.“

Cunitz und Becker erinnerten daran, dass die ABG Frankfurt Holding bereits im vergangenen Jahr freiwillig den Zuschlag „zentrale Lage“ nach dem aktuellen Mietspiegel für künftige Erhöhungen halbiert und damit die Mieten in Frankfurt für Bewohner citynaher Quartiere gekappt hatte. Diese Entlastung in den besonders begehrten Wohnlagen betrifft über 12 000 Bestandsmieter der ABG.

Freiwilliger Abschlag

Darüber hinaus nimmt die Gesellschaft einen freiwilligen Abschlag in Höhe von fünf Prozent bei allen Wohnungen vor, für die die Miete nach dem Mietspiegel 2014 im Vergleich zu 2012 um zehn Prozent und mehr gestiegen ist. Außerdem gelte statt der gesetzlich zulässigen Kappungsgrenze von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren bei der ABG eine Kappungsgrenze von maximal zehn Prozent.