"Nichts tun ist keine Lösung" BKK VBU informiert zu Patientenverfügung

Informierten zum Thema „Patientenverfügung“: Antonio Vidovic, Account Manager bei der BKK VBU, Marie Fräßdorf, Leiterin des Service-Centers Hessen der BKK VBU, Sybille Möbius, Rechtsanwältin, Tomas Boennecken, Rechtsanwalt und Jochen Hirchenhein, Referent für regionales Marketing der BKK VBU (von links). Foto: sh

Fechenheim (sh) – Die in Fechenheim ansässige Krankenkasse BKK VBU hatte zu einer Veranstaltung zum Thema „Patientenverfügung“ in den Mainkur Bahnhof eingeladen. Der Andrang war groß. Offensichtlich hatte die Krankenkasse mit der Thematik ins Schwarze getroffen.

 

Als Experten stellte Jochen Hirchenhein, Referent für regionales Marketing bei der BKK, die Rechtsanwälte Sybille Möbius und Tomas Boennecken vor, die den Zuhörern verdeutlichten, dass es ratsam sei, bereits mit der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren, eine Patientenverfügung zu treffen. „Häufig befassen sich die Menschen zu spät mit diesem Thema“, warnt Sybille Möbius.

Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig aktualisiert werden

Mit einer Patientenverfügung sorge man dafür, dass die eigenen Wünsche für eine ärztliche Behandlung umgesetzt werden, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diese zu äußern, erklärte Möbius. Ein Stück Arbeit ist das Treffen einer Patientenverfügung allerdings schon. Die Schwierigkeit sei, konkrete Anweisungen für eine noch nicht eingetretene Behandlungssituation an den Arzt zu geben. Und da sich die Behandlungsmethoden weiterentwickeln, müsse auch die Patientenverfügung immer wieder überarbeitet werden, erklärte Möbius. Hinzu komme dann noch die juristische Komponente – da reiche dann oft ein Formular nicht aus, sagte Möbius.

Die Empfehlung der Rechtsanwälte lautete, sich ein Formular zur Patientenverfügung zu holen (beispielsweise über die Internetseite der BKK VBU), dieses gründlich durchzuarbeiten und mit seinem Hausarzt durchzusprechen. Viele Zusammenhänge in den Formularen seien für Laien nur schwierig zu verstehen, führte Möbius aus.

Mit einer Vorsorgevollmacht werden Bevollmächtigte eingesetzt

Eine Patientenverfügung sei nicht zu verwechseln mit einer Vorsorgevollmacht, mit der Bevollmächtigte eingesetzt werden, die unbeschränkt und sofort im Sinne des Patienten handeln dürfen, erklärten die Referenten. Um das in der Verfügung Gewünschte auch durchzusetzen, brauche man nicht nur jemanden, dem man vertraue, die Person müsse „auch auf den Tisch hauen können“, sagte Tomas Boennecken. Daher sei es wichtig, vorher mit dem künftigen Bevollmächtigten ausführlich über seine Aufgabe zu sprechen, hieß es von den Experten. Wenn es keinen Bevollmächtigten gibt, werde vom Gericht ein Betreuer gestellt. „Das kann gut oder schlecht sein“, sagte Möbius.

Die Dokumente können bei der Bundesnotarstelle oder einem eigenen Notar hinterlegt werden. Dort bekomme man eine Karte im Scheckkartenformat auf der man die Telefonnummer des Bevollmächtigten eintragen kann. „Diese sollte man mit sich führen“, riet Möbius, denn in einer Notsituation müsse es oft schnell gehen.

Tipp der Rechtsanwälte: Professionelle Hilfe suchen

„Wer eine Vollmacht unterzeichnet, entmündigt sich nicht, er erteilt einen Auftrag. Nichts tun ist keine Lösung“, betonten die Rechtsanwälte. Eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auszustellen, solle nicht abschrecken, sondern erleichtern, fuhren die Vortragenden fort.
Der Tipp der Rechtsanwälte lautete, sich für das Erstellen der Vorsorgevollmacht und auch für das Verfassen eines Testaments professionelle Hilfe zu suchen.
Der umfassende Vortrag, den die BKK VBU organisiert hatte, enthielt sehr viele Informationen für einen Abend, doch zahlreiche Besucher fassten am Ende den Entschluss, das Thema Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht nicht länger aufzuschieben.