Vier Vereine laden für 11. September zum Sommerfest ein „Wir sind für euch da“

Sprecher Dieter Haupt mit dem Plakat für das große Vereinsfest. Foto: sh

Fechenheim (sh) – Den Aufruf „Verein(t) in Frankfurt – Raus aus de Schlabbe“ des Stadtverbands der Vereinsringe haben sich die TSG Fechenheim, der Schützenverein Fechenheim, die Spvgg. 03 Fechenheim und die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim zu Herzen genommen. Die Akteure haben die Köpfe zusammengesteckt und ein aktionsreiches Sommerfest unter dem Titel „Sommer-Sterne“ organisiert, das am 11. September von zwölf bis 21 Uhr bei freiem Eintritt auf der Bezirkssportanlage an der Pfortenstraße 55 stattfindet.

„Wir waren uns sofort einig, trotz hoher Corona-Auflagen ein Vereinsfest für unsere Bürger auszurichten“, sagt der Sprecher der Aktion Dieter Haupt, Abteilungsleiter der Radtouristik bei der TSG Fechenheim. Corona hat den Vereinen schwer zugesetzt, mit dem Fest könne man sich bei den Fechenheimern wieder in Erinnerung rufen. „Wir möchten die Bürger nach der langen Zeit des Stillstands wieder für das Engagement in unseren Vereinen begeistern“, erklärt Haupt. Außerdem freuen sich die Veranstalter darauf, ihren Mitbürgern ein paar schöne Stunden zu bieten. „Wir wollen ihnen sagen: Wir sind trotz der Pandemie immer noch für euch da“, unterstreicht Haupt.

Los geht das Sommerfest um zwölf Uhr. Zum Programm gehören Live-Fußballspiele der Jugendmannschaften der 03er sowie ab 14 Uhr Mitmach-Sport mit der TSG Fechenheim. Jumping, Capoeira, Balli di Gruppo und Kindersport dürfen gerne ausprobiert werden. Außerdem stehen den ganzen Festtag über Torwandschießen, Schießen mit dem Laser-Gewehr, ein Glücksrad und Wasserspiele der Feuerwehr bereit. Gegen Hunger und Durst gibt es Kaffee, Kuchen, Eiscreme und Waffeln sowie Gegrilltes und kalte Getränke. Ab 16 Uhr gibt es Livemusik mit Tony Tornado und Shahin Kuzera. Der Zutritt auf das Gelände unterliegt der jeweils gültigen Fassung der Hessischen Corona-Schutzverordnung. Besucher müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein und den jeweiligen Nachweis vorlegen. Es besteht eine allgemeine Registrierungspflicht.