Ortsbeirat wünscht sich ein Bürgerhaus Verhandlungen um TSG-Halle sind festgefahren

Die Halle der TSG Fechenheim ist für größere Veranstaltungen geeignet. Doch die SPD-Fraktion findet das Gebäude nicht repräsentativ. Hinzu kommt, dass die Verhandlungen zwischen TSG und ABG ins Stocken geraten sind. Foto: sh

Fechenheim (sh) – Die Verhandlungen zwischen der TSG Fechenheim und der ABG Frankfurt Holding scheinen ins Stocken geraten zu sein. Der Ortsbeirat elf stimmte einem SPD-Antrag für die Planung eines Bürgerhauses zu, das für größere Veranstaltungen geeignet wäre.

„Die TSG Turnhalle ist die einzige geeignete Halle für größere Veranstaltungen im Stadtteil, aber die Bedingungen für größere Veranstaltungen in der TSG-Halle sind äußerst unzufriedenstellend“, sagte Zilcher in der jüngsten Sitzung des Ortsbeirats. Für Vereine seien die Räume nur begrenzt nutzbar und wenig repräsentativ. Außerdem würde dem Stadtteil eine Lokalität fehlen, die für private Familienfeiern, Ausstellungen, Veranstaltungen, Präsentationen und Empfänge genutzt werden könnte. Zilchers Idee war daher die Entwicklung des Grundstücks der Vereinsheime an der Straße Am Mainbörnchen, um dort ein multifunktionales Gebäude als „Haftpunkt im Ortskern“ – eine Art Bürgerhaus – zu errichten.

Erbbaurechtsvertrag zwischen TSG Fechenheim und ABG Holding läuft 2020 ab

Dieter Haupt, Kassierer im Vorstand der TSG Fechenheim, war zur Ortsbeiratssitzung gekommen, weil ihn der SPD-Antrag irritiert hatte. Anstelle des Antrags hatte sich Haupt mehr Unterstützung seitens des Ortsbeirats für die TSG gewünscht, deshalb lag es ihm am Herzen, das Gremium und die Bürger über den Stand der Dinge der Vertragsverhandlungen zu informieren. „Die TSG Fechenheim ist Eigentümerin der Liegenschaft. Seit 1978 besteht mit der ABG Holding ein Erbbaurechtsvertrag. Dieser Vertrag läuft im Jahr 2020 ab“, führte Haupt aus. Laut bisherigem Vertrag erhalte die TSG von der ABG keinen Erbbauzins. Im Gegenzug dazu sei die ABG in der Pflicht, das Gebäude in Stand zu halten und zu modernisieren, sagt Haupt. Die ABG sei da in der Vergangenheit auch tätig geworden, beispielsweise, was den Brandschutz angehe, so Haupt.

TSG fordert Erbbauzins, ABG will Miete haben

Nachdem die TSG im Rahmen von Vertragsverhandlungen mit der Forderung nach der Zahlung des Erbbauzinses an die ABG herangetreten war, reagierte diese mit einem Vertragsentwurf, der die Entrichtung einer Jahresmiete seitens der TSG an die ABG vorsieht. Bisher zahlt die TSG keine Kosten für die Anmietung der Räume für den Sportbetrieb. „Uns liegt nun ein neuer Vertragsentwurf vor, wonach wir jährlich 34.000 Euro Miete an die ABG bezahlen sollen. Das Geld können wir nicht aufbringen. Unsere Zukunft ist gefährdet“, schilderte Haupt die Situation. Hinzu komme, so Haupt weiter, dass die ABG keinen Erbbauzins an die TSG zahlen werde. „So steht es im Vertragsentwurf“, schildert das TSG-Vorstandsmitglied.

Seitens der ABG hieß es auf Anfrage: „Die TSG möchte Erbbauzins von uns haben und außerdem sollen wir noch Umbaumaßnahmen vornehmen, die bis zu 250.000 Euro kosten. Dann muss die TSG aber auch investieren“, erklärte ABG-Geschäftsführer Frank Junker.

Kompromiss zwischen beiden Parteien sollte bald gefunden werden

Um einen Kompromiss zu finden, mit dem beide Parteien leben können, stehe die Tür der ABG immer offen, so Junker weiter. Dieser Kompromiss sollte allerdings möglichst bald gefunden werden, denn der bislang bestehende Erbbaurechtsvertrag endet 2020. „Wenn bis dahin keine Einigung erzielt werden konnte, dann werden wir der TSG den Schlüssel übergeben, da wir dann auch nicht mehr berechtigt sind, das Gebäude zu nutzen“, schildert Junker. Im Sinn der ABG sei dies nicht, vor allem, weil viele Fechenheimer Vereine die Lokalität über die Saalbau GmbH, eine Tochter der ABG, buchen. „Die Halle ist gut ausgelastet“, so Junker. Und das obwohl immer wieder von den Fechenheimern bemängelt wird, dass es im TSG-Gebäude keine Gastronomie gibt. Doch um in diesem Bereich tätig zu werden, benötige man bei der ABG Planungssicherheit.

Auch bei der TSG wünscht man sich zum Wohl des Stadtteils eine Einigung. In dem neuen Vertragsentwurf sieht die TSG aber ein starkes Ungleichgewicht. „Es sollte ein ausgeglichenes Geben und Nehmen sein. 34.000 Euro pro Jahr kann der Verein nicht aufbringen“, so Haupt. Würde die ABG einer Zahlung des Erbbauzinses zustimmen, sähe die Verhandlungsbasis wieder anders aus.

Ortsbeirat sieht Bürgerhaus nicht als Konkurrenz zur TSG-Halle

Der Etat-Antrag für die Planung und Entwicklung eines Bürgerhauses für Fechenheim wurde vom Ortsbeirat einstimmig angenommen. Wie Zilcher erklärte, soll das Gebäude nicht in Konkurrenz zur TSG-Halle stehen. Wie Stefan Klee (Die Linke) anmerkte, sei der Ortsbeirat ein „großes Wunschkonzert“. „Unsere Anträge werden nicht kurzfristig realisiert“, beruhigte er den Vertreter der TSG.