Ein hessisches Gericht hatte den Mann im Juni 2020 wegen der unerlaubten Einfuhr und des Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á zehn Euro verurteilt. Da er diese nicht bezahlt hatte, suchten die Justizbehörden zwischenzeitlich mit Haftbefehl nach ihm. Der Brite konnte die drohende zweimonatige Haftstrafe zunächst durch Zahlung der noch ausstehenden 600 Euro abwenden und hätte somit seinen geplanten Weiterflug nach Birmingham antreten können. Aufgrund der Sachlage informierten die Bundespolizisten aber vorsorglich ihre Kollegen des Zolls und baten darum, dass mitgeführte Reisegepäck genauer unter die Lupe zu nehmen. Bei der Kontrolle der drei aufgegebenen Koffer durch das Hauptzollamt Frankfurt wurden dann die rund 70 Kilo der Kaudroge Khat gefunden und beschlagnahmt. Der mutmaßliche Drogenschmuggler wurde erneut festgenommen und nun dem Hafttrichter vorgeführt. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Frankfurt. Khat sind getrocknete Blätter des Khat-Strauchs, die ähnlich wie Amphetamine wirken.