Gemeindevertreter stimmen für Vorgartensatzung Keine neuen Schottergärten

Solche Steinwüsten soll es künftig in Schöneck nicht mehr geben. Demnächst tritt eine Vorgartensatzung in Kraft, die Schottergärten verbietet. Bereits angelegte Flächen haben jedoch Bestandsschutz. symbolFoto: thomas meier

Schöneck – Sie hat einen langen Gang durch die Gremien hinter sich, nun ist sie beschlossene Sache: Ab sofort gibt es für Schöneck eine Vorgartensatzung. Darin ist unter anderem geregelt: Schottergärten sollen in der Gemeinde nicht mehr neu angelegt werden dürfen. „Sie sind eine Schande für die Natur und fürs Auge“, machte Bürgermeisterin Conny Rück bei der Sitzung des Gemeindeparlaments noch einmal Werbung für die Beschlussvorlage der Verwaltung. Auch wenn eine Mehrheit dafür stimmte, gibt es weiterhin viele Bedenken.

Von drei Ortsbeiräten hatten sich zwei gegen die neue Satzung ausgesprochen. Kilianstädten und Büdesheim stimmten mit Nein, nur Oberdorfelden folgte dem Vorschlag. In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz hatte es zuvor eine Empfehlung für die Annahme des Antrags gegeben. „Es war eine sehr gute Sitzung, bei der viele Änderungsvorschläge eingebracht wurden, die sich nun in der geänderten Vorlage wiederfinden“, berichtete Ausschussvorsitzender Markus Mühlebach.

Zur Abstimmung stand an diesem Abend aber nicht nur die geänderte Satzung, sondern auch ein Antrag der Wahlalternative Schöneck (WAS), die Entscheidung so lange auszusetzen, bis die Bürger in einer Bürgerversammlung über die Neuregelung informiert worden sind. „Wir greifen mit der Satzung tief in das Recht der freien Entfaltung ein. Es geht schließlich um das Eigentum der Bürger und nicht um gemeindeeigene Flächen“, so WAS-Fraktionschef Gernot Zehner in der Sitzung. Bürgermeisterin Conny Rück sprach sich dagegen aus. „Die Bürger hatten in den vergangenen zwei Jahren genügend Zeit, sich einzubringen“, betonte sie. Zudem sei an eine Bürgerversammlung aufgrund der aktuellen Infektionslage derzeit nicht zu denken.

„Eigentumsrechte haben ihre Grenzen“, befand SPD-Fraktionsvorsitzender Walter Rauch. Als Politiker müsse man den Mut haben, zu seinen Entscheidungen zu stehen. „Bereits bestehende Gärten genießen Bestandsschutz. Wen wollen sie dann bei einer Versammlung befragen?“, fügte er in Richtung WAS an. In Sachen Klimaschutz sei das jedenfalls wenig hilfreich.

Unterstützung für den Vorschlag der WAS gab es nicht, der Antrag wurde abgelehnt. Ein Grund für Zehner und seine Mitstreiter, am Ende gegen die Vorgartensatzung zu stimmen, bei deren Ausgestaltung sich die Fraktion mit mehreren Vorschlägen – wie dem Bestandsschutz – eingebracht hatte.

Große Bedenken hat auch die CDU-Fraktion. „Die Frage ist: Wer soll später überprüfen, ob ein Garten vor Eintreten der Neuregelung angelegt wurde oder nicht?“, so Carina Wacker. Ihre Partei setze lieber auf Anreize als Verbote. Als Beispiel nannte sie den von der FWG initiierten Gartenwettbewerb, der in diesem Jahr neu aufgelegt werden soll. Deshalb stimme die CDU gegen die Satzung. Zweifel formulierte ebenfalls die FDP. „Ich befürchte eine extreme Belastung der Verwaltung bei der Auslegung der gemachten Vorgaben, die teilweise schwer zu interpretieren sind“, betonte Fraktionschefin Anke Pfeil. Sie sei nicht überzeugt und werde sich enthalten.

Die Grünen hatten weniger Bedenken, auch nicht wegen des Eingriffs in die Privatsphäre. „Weil die Grundtendenz stimmt“, so Rüdiger Klaas. Mit 15 Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen wurde der Vorschlag aus der Verwaltung schließlich beschlossen. Die Vorgartensatzung tritt in Kraft, sobald die amtliche Bekanntmachung veröffentlicht wurde. „Das wird in den kommenden Wochen der Fall sein“, informiert Fachbereichsleiter Günter Rauch auf Nachfrage unserer Zeitung.

In der Zwischenzeit bereitet die Verwaltung eine Broschüre mit Informationen zur Gartengestaltung vor. „Wir wollen unseren Bürgern auch eine professionelle Beratung anbieten. Denn es ist durchaus möglich, seinen Garten naturnah zu gestalten und trotzdem wenig Arbeit damit zu haben“, so Rauch. Die Satzung kann nach Veröffentlichung dann auf der Homepage der Gemeinde nachgelesen werden.

Berichte zu den weiteren Themen der Sitzung wie Parlamentsfernsehen, Feierabendmarkt und Radverkehrskonzept folgen.
 fmi