Hauptausschuss stimmt für entsprechende Satzungsänderung Assistenzhunde dürfen auf Friedhof

Bald schon könnten Blindenführ- und Assistenzhunde nun legal ihren Besitzer überall hin begleiten. Als zukünftige „Assistenzhundefreundliche Gemeinde“ hat Rodenbach nun in den Satzungen die entsprechenden Änderungen eingepflegt. archiv

Rodenbach – Geduldet wurden Assistenzhunde beispielsweise auf dem Friedhof schon immer, so Bürgermeister Klaus Schejna, nun soll es aber, wie die Gemeindevertretung in der letzten Sitzung jüngst einvernehmlich beschloss, auch offiziell in den Satzungen der Gemeinde festgehalten werden. Daher legte Schejna dem Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss die entsprechenden Änderungen vor.

So sollen nun Blindenführhunde und Assistenzhunde legal den Friedhof betreten dürfen. Das Mitbringen anderer Tiere ist weiterhin nicht gestattet. Zudem sollen in Zukunft Assistenzhunde mit entsprechendem Nachweis von der Hundesteuer befreit werden. Künftig sollen Assistenz- und Blindenführhunde auch mit zu den Sitzungen der Gemeindevertretung genommen werden dürfen.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Stellung von Anträgen, die nun auch einen Finanzierungsvorschlag der beantragten Maßnahme beinhalten sollen, Schejna, so sagte er, sei davon ausgegangen, dass dieser Punkt bereits in der neuen Geschäftsordnung aufgenommen gewesen sei. Da dies nicht der Fall war, wurde dies entsprechend geändert. „Es macht wirklich Sinn, dass die Fraktionen, wenn sie entsprechende Anträge stellen, sich auch damit befassen, wo nehme ich das Geld her, wo spare ich es ein, was bewirkt die Erhöhung der Kreditaufnahme oder des Defizits.“ Es gehe nicht darum, die Fraktionen zu gängeln, sondern darum, dass man sich auch damit befasse. Auch die Haus- und Badeordnung für das Strandbad wurde neugefasst und das geänderte Infektionsschutzgesetz eingearbeitet. Die genauen Änderungen sind in der Synopse nachzulesen, die im Rats- und Bürgerinfosystem hinterlegt ist.

Die Ausschussmitglieder hatten den Änderungen nichts entgegenzusetzen und verwiesen sie einstimmig zur Annahme in die Gemeindevertretung.

Zudem setzte Schejna die Ausschussmitglieder über die Ergänzungen in der Veränderungsliste des Haushalts- und Investitionsprogramms in Kenntnis. Personalkosten, Wasser- und Abwasser, Container für Restmüll und Bauschutt werden beispielsweise teurer, das Brückenbauwerk über der Bahn muss saniert werden (135 000 Euro, Baubeginn 2030), gleichzeitig gab es mehr Zuweisungen vom Land, sodass der Fehlbetrag sich nun auf 712 000 Euro belaufe.

Dem Antrag der CDU-Fraktion zur Schaffung einer halben Stelle zur Wirtschaftsförderung, um aktiv neue Gewerbeflächen zu akquirieren, erteilte die SPD und die FDP eine Absage. Hierfür gebe es keine Notwendigkeit.
 par