Aufregung um Entfernung eines Storchenhorsts auf Strommast Störche lassen sich nicht beirren

Die Störche lassen sich weder durch die Entfernung ihres Horsts noch durch den gelben Ballon beirren und haben nun ein neues Nest auf dem Strommast eingerichtet. Bild: axel häsler

Langenselbold – Für viel Aufsehen sorgte kürzlich an der Straße Am Seegraben die Entfernung eines Storchenhorsts, obwohl aktuell bereits Brut- und Setzzeit herrscht. Anwohner hatten dann auch umgehend die Untere Naturschutzbehörde beim Main-Kinzig-Kreis informiert. Inzwischen ermittelt das Polizeipräsidium Südosthessen gegen den Betreiber des Strommasts. Die Störche haben sich ihren Brutplatz unterdessen allerdings wieder zurückerobert.

Wer sich nach der Entfernung des Nestes den Strommast angeschaut hat, sah drei Störche ständig kreisen – eindeutig auf der Suche nach ihrem Sommerquartier. Zwei von ihnen hatten vermutlich im vergangenen Jahr erstmals auf dem Strommast ihr Lager aufgeschlagen und waren jetzt wieder zurückgekehrt. Der dritte Storch könnte Nachwuchs sein, der dort im vergangenen Jahr zur Welt kam. Doch wo bis bislang noch der Storchenhorst aufgebaut war, hing jetzt nur noch ein gelber Ballon, der die Vögel abschrecken soll.

In der Kreisverwaltung in Gelnhausen wurde der Abbau des Storchennests sehr ernst genommen: „Der Main-Kinzig-Kreis hat die Meldung aus der Bürgerschaft erhalten, dass auf Langenselbolder Gemarkung ein Storchennest vollständig demontiert und beseitigt worden ist, das als Fortpflanzungsstätte des Weißstorches diente. Da bei der Unteren Naturschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises dazu keine Ausnahmegenehmigung nach den Paragrafen 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz vorliegt, hat dieser Vorgang ohne die erforderliche Genehmigung stattgefunden. Er ist somit widerrechtlich und entsprechend strafrechtlich zu ahnden“, hieß es in einer Stellungnahme.

Zuständig für den Strommast ist die Avacon AG aus Norddeutschland, die sich offensichtlich keiner Schuld bewusst ist. Wörtlich teilte das Unternehmen mit: „Das Nest wurde bewusst in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Storchenbeauftragten des Main-Kinzig-Kreises entfernt und die dort sichtbare Abweiser-Einrichtung (hängende Kugel) angebracht. Storchennester, beziehungsweise dort brütende Störche laufen an dieser Stelle des Masts immer Gefahr, mit der Spannung in Berührung zu kommen und dadurch in Brand zu geraten beziehungsweise zu verenden. Daher ist es auch zum Schutz der Vögel wichtig, Nester von diesen Stellen zu entfernen beziehungsweise fernzuhalten.“

Die Untere Naturschutzbehörde hingegen bestreitet, dass für den Abbau des Nests eine Sondergenehmigung vorlag. Die wäre nämlich nötig gewesen, da Störche in Deutschland unter der Obhut des Bundesnaturschutzgesetzes stehen und in ihren Lebensraum nur in Sonderfällen eingegriffen werden darf. Das gilt insbesondere für Maßnahmen in der Brut- und Setzzeit, die auch in Langenselbold wie in jedem Jahr seit dem 1. März gilt.

Nur zwei Tage nach der Entfernung des Nests haben die Vögel mit dem Wiederaufbau begonnen, inzwischen steht der Horst in gewohnter Stärke auf dem Strommast, in Kürze dürften die Eier abgelegt werden. Schon in etwa 30 Tagen könnte dort somit doch noch wie geplant der Nachwuchs das Licht der Welt erblicken. Und angesichts der medialen Aufmerksamkeit gilt ein erneutes Eingreifen in ihren Lebensraum nun als unwahrscheinlich.
 az