Allerdings: Viele Details sind noch offen. Zwar sind solche Großveranstaltungen im Rahmen der momentanen Corona-Regelungen erlaubt, aber wie genau sie ablaufen sollen beziehungsweise müssen, ist noch nicht genau klar. „Wir warten noch auf die Auslegungshinweise vom Land“, so Freimuth. Muss es eventuell eine Einzäunung des Geländes und Einlasskontrollen geben? Müssen separate Gastrozonen ausgewiesen und dort womöglich die Kontaktdaten von Besuchern erfasst werden? Oder ist der Weihnachtsmarkt offen und frei zugänglich? Auf diese Fragen solle es in Kürze Antworten geben. Intern, so ist zu hören, soll Anfang diese Woche die Entscheidung über die Reglungen für den Hanauer Weihnachtsmarkt fallen. Der Magistrat soll dann am 25. Oktober das letzte Wort haben. Zwar gebe es bereits seit geraumer Zeit einen Plan mit Zahl und Standorten der Buden rund ums Brüder-Grimm-Denkmal auf dem Marktplatz. Wie viele es am Ende tatsächlich sein werden, auch das muss noch endgültig geklärt werden. Neben den ausstehenden Auslegungshinweisen zu den aktuellen Corona-Regelungen, macht den Organisatoren auch ein anderes Thema zu schaffen, berichtet Freimuth: „Etliche der Standbetreiber haben Probleme, genügend Personal zu finden, zumal der Weihnachtsmarkt vier Wochen dauert.“
Neben dem Hanauer Weihnachtsmarkt wird es nach jetzigem Stand auch Stadtteilweihnachtsmärkte geben: zumindest in Klein-Auheim und Großauheim, so Freimuth, und voraussichtlich auch in Mittelbuchen. Die HMG werde die Organisatoren unterstützen. Der Steinheimer Weihnachtsmarkt war indes auch für dieses Jahr unlängst von der veranstaltenden 1. SKG abgesagt worden.
cs