Es bestehe kein Anlass zur Sorge, meinte Björn Schutt, der Leiter des städtischen Bauamtes, auf Anfrage. Dem Biber gehe es gut. Und obdachlos sei er jetzt auch nicht, weil sich in unmittelbarer Nähe eine weitere Biberburg befinde. Sein Lebensraum bleibe somit weiterhin erhalten.
Die Stadt Bruchköbel ist für die Flüsse und Bäche, die durch ihre Gemarkung fließen, „unterhaltungspflichtig“. Das heißt, sie muss dafür sorgen, dass das Wasser ungestört fließt. Der Rückbau der Biberburg sei in Abstimmung mit der Unteren und der Oberen Wasserschutzbehörde sowie dem Biberbeauftragten geschehen. Letzterer ist beim Regierungspräsidium in Darmstadt ansässig und habe sich die Lage vor Ort in Bruchköbel genau angesehen.
Es sei eine prophylaktische Maßnahme gewesen, erläutert Schutt. Denn im Falle von Starkregen und schnell ansteigender Pegel könnte eine solche Burg die Hochwassergefahr für die naheliegende Wohngegend beträchtlich erhöhen. Im Grunde respektiere man Biberburgen, nur in manchen innerstädtischen Lagen könnten sie zu einem Problem werden, so Schutt. In Bruchköbel komme hinzu, dass der Krebsbach eine nur sehr geringe Fließgeschwindigkeit habe. Auf der rund zehn Kilometer langen Strecke, die er durchs Stadtgebiet mäandert, beträgt der Höhenunterschied insgesamt gerade einmal zehn Meter. Da sind zusätzliche Hindernisse unerwünscht.
how