Chlorgehalt darf Grenzwert nicht überschreiten Gießen mit Poolwasser

Wer Wasser aus dem heimischen Pool zum Gießen benutzen möchte, muss einige Regeln beachten.

Nidderau – Die Stadt Nidderau gibt Tipps, wie man mit Poolwasser seinen Garten bewässern kann. „Achten Sie unbedingt auf gesetzliche Vorschriften, denn das Gießen mit Brauchwasser ist nicht generell gestattet“, heißt es in der Mitteilung. Chlorhaltiges Wasser zähle zum sogenannten Schmutzwasser und müsse daher über das Abwasser entsorgt werden. Erst bei einer Konzentration von weniger als 0,3 mg/l (Aktivchlor < 0,05 mg/l) gilt es als unschädlich.

Dieser Wert werde in der Regel erreicht, wenn das Poolwasser mehrere Tage nicht nachgechlort worden ist. Mit einfachen Mess-Sets lasse sich das leicht überprüfen. Ansonsten gelte die Faustregel: Immer nachdem die empfohlene Menge Entkeimungsmittel an das Wasser gegeben wurde, dauert es rund 48 Stunden, bis der Grenzwert unterschritten wird. „Im Zweifelsfall können Sie einfach noch ein bis zwei Tage länger warten“, so die Empfehlung. Um den Garten nicht zu überschwemmen, sollte das unbelastete Poolwasser nicht einfach in oder über die Beete laufen gelassen werden. „Gießen Sie Ihre Pflanzen nicht mehr als üblich, sonst riskieren Sie, dass die Wurzeln faulen“, so der Hinweis. Auf diese Weise dauert es natürlich einige Zeit, bis der Pool vollständig geleert ist. „Sorgen Sie unbedingt dafür, dass das ablaufende Wasser nicht auf Nachbargrundstücke fließt.“

Soll der Pool schnell geleert werden, dann ist es unter Umständen sinnvoller, das Wasser einfach in einer Gartenecke versickern zu lassen oder in den Abwasserkanal zu leiten. Ideal wäre in diesem Fall das Umfüllen in eine Zisterne, aus der der Garten über mehrere Wochen hinweg gegossen werden kann.

Liegt der Chlorgehalt des Poolwassers über dem beschriebenen Grenzwert, muss es dem Abwasser-System zuführen. „Hier sollten Sie das Wasser mit einer Pumpe und einem Schlauch in den nächstgelegenen Abfluss befördern“, raten die Fachleute.

Dann gelte es aber zu bedenken, dass die in den Kanal eingeleitete Menge nicht zur Rückerstattung der Abwassergebühr gemeldet werden dürfe, sofern ein Gartenwasserzähler angemeldet wurde. Nach § 27 (6) der Entwässerungssatzung der Stadt Nidderau wird bei unerlaubtem Einleiten die Wassermenge von der Stadt geschätzt.

„Weiterhin bitten wir Sie, die Wasserampel der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH im Blick zu haben, da bei roter Ampel per Trinkwasserschutzverordnung das Befüllen und Nachfüllen von Pools nicht mehr gestattet ist“, heißt es in der Mitteilung der Stadt.  
 fmi