Mit dem Seniorenpass besteht die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt Veranstaltungen, Konzerte oder Ausstellungen zu besuchen, an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teilzunehmen. Die Zuzahlungen werden – in Abhängigkeit von der Aktivität – entweder prozentual bis zu einem Höchstbetrag oder durch einen Festbetrag festgelegen.
Die Voraussetzungen für Senioren über 60 Jahren und Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung einen Seniorenpass zu erhalten, sollen folgende sein: Sie dürfen nur über geringe Einkünfte verfügen, die nach Abzug der Miete, Krankenkasse und ähnlichen Kosten ein maximales Einkommen nicht überschreitet. Als Richtmaß nennt der Seniorenbeirat die Kriterien, die in der Nachbargemeinde Schöneck gelten: 690 Euro (alleinstehende Person) oder 932 Euro (Ehepaare) nach Paragraph 85 SGB XII.
Zwar gilt Bruchköbel laut Pressemitteilung des Seniorenbeirats allgemein als „reiche“ Kommune – und dies sei im gesamtdeutschen Vergleich sicher auch richtig – doch zeigten die Werte für die Altersarmut von 1,7 Prozent und die sogenannte ALG II – Quote von 3,6 Prozent im Vergleich zu den Nachbarkommunen, dass man in der Stadt mitnichten besser dastehe als Nidderau (1,7 Prozent beziehungsweise drei Prozent) und Schöneck (0,8 Prozent und 3,6 Prozent). Lediglich das historisch stärker durch seine Arbeiterschaft geprägte Erlensee weise hier noch höhere Werte auf. „Es wird abzuwarten sein, ob die Verwaltung und die politischen Gremien der Stadt auf Anregung des Seniorenreferats und des Seniorenbeirats in Bruchköbel die Einführung eines solchen Passes in unserer Kommune mittragen werden“, so Beiratsvorsitzende Margit Fuehres. Bürgermeisterin Sylvia Braun begrüßte den Vorstoß des Seniorenbeirats. Nach ihrer Ansicht müsste dieses Projekt noch nicht einmal im Stadtparlament abgesegnet werden, sondern müsste nur dem Magistrat vorgelegt werden, so Braun.
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