Polizei stellt Marihuana-Plantage mit 66 Pflanzen sicher 48-jähriger Obertshäuser vor Gericht verurteilt

Die Strafverteidiger Hans-Jürgen Kost-Stenger (l.) und Ferhat Tikbas mit ihren Mandaten Foto: man

Obertshausen (man) – Vor dem Schöffengericht in Offenbach passiert eher selten und bei Licht betrachtet eigentlich nie, dass da drei nicht mehr ganz so junge Männer im Zusammenhang von Drogenhandel auf der Anklagebank sitzen und niemand hat schon was Einschlägiges auf dem Kerbholz, so wie heute vor einer Woche. Nur den Obertshäuser aus dem Trio erwischte die Polizei einmal beim Fahren ohne Führerschein. Er muss am Ende wegen Beihilfe zum Drogenhandel sechzig Tagessätze zahlen, ein Mitangeklagter neunzig, der dritte im Bunde bekommt wegen Beihilfe und Besitz von Betäubungsmitteln 20 Monate Haft auf Bewährung.

Der Vorsitzende Richter Manfred Beck hatte zwei Tage für den Prozess veranschlagt und Polizisten als Zeugen geladen. Letztlich musste niemand erscheinen. Die Anwälte hatte im Vorfeld durchgegeben, ihre Mandanten wollten nicht leugnen. Staatsanwalt Dirk Schillhahn trägt bei der Verlesung der Anklageschrift einiges vor. Unter anderem ist von einer Plantage mit 66 Pflanzen die Rede. Sein Mandant habe quasi die falschen Leute gekannt, betont Pflichtverteidiger Dr. Hans-Jürgen Kost-Stenger, der den Angeklagten aus Obertshausener vertritt. Der 48-jährige habe lediglich als „Schlüsselhalter“ agiert. Wenn sonst niemand Zeit hatte, aber er die Pflanzen in Offenbach bewässert. Kost-Stenger stellt jedoch nicht in Abrede, „dass er zumindest billigend in Kauf nahm, dass die Drogen am Ende in den Handel gelangen sollen“. Der Obertshausener erklärt seine Motivation, zumindest hin und wieder zur Gießkanne zu greifen. Er habe gehofft, im Fall der Ernte ein bisschen was abzubekommen, „damals habe ich noch Cannabis geraucht, heute nicht mehr“. Für ihn wird Staatsanwalt Dirk Schillhahn schließlich 60 Tagessätze á zehn Euro fordern. Das kommentiert Verteidiger Kost-Stenger scherzhaft mit den Worten, er müsste jetzt auf 40 Tagessätze á acht Euro gehen, „weil ich aber weiß, dass der Vorsitzende so einen Blödsinn nicht schätzt, schließe ich mich dem Staatsanwalt an“. Das gilt dann auch für Richter Beck und die Schöffen.

Damit konnte der zweite Angeklagte nicht rechnen. Der Mann half dem gesondert verfolgten Hauptmieter, das Equipment zum Anbau zu besorgen. Außerdem stand er beratend zu Seite. Zudem fand die Polizei in seiner Wohnung ein gutes Kilo Cannabis-Produkte. Der Angeklagte kann jedoch glaubwürdig versichern, alles sei komplett für den Eigenbedarf bestimmt gewesen. Der Mann erzählt von seinem Studium in den USA, wo er im Football-Team der Universität spielte. Schon damals habe er an Neurodermitis gelitten. Gegen den ständigen Juckreiz habe ihm ein Arzt eine Salbe mit dem Inhaltsstoff Tetrahydrocannabinol (THC) verschrieben, der in Cannabis steckt. Wieder in Deutschland, sei es unmöglich gewesen, sich die Salbe verschreiben zu lassen, weshalb er angefangen habe, Haschisch zu rauchen, „auch gegen seine chronischen Rücken- und Hüftschmerzen“.

Seitdem die Polizei ihn erwischte, habe er auf Kortison umgesattelt, „mit dem Ergebnis einer deutlichen Gewichtszunahme“, erklärt sein Rechtsanwalt Ferhat Tikbas. Wegen des Geständnisses und weil die eher kümmerlichen Pflanzen nicht in den Handel gelangten, plädiert Tikbas auf ein Jahr Haft mit Bewährung. Der Staatsanwalt hatte 22 Monate gefordert. Richter Manfred Beck und die beiden Schöffen verhängen schließlich 20 Monate auf drei Jahre Bewährung, plus 1.000 Euro in Raten an das Suchthilfezentrum Wildhof.

Verteidiger Bernd Schuster spricht sich gegen die 120 Tagessätze á 45 Euro aus, die der Staatsanwalt für seinen Mandaten verlangt hatte. Der Bruder des eigentlichen Plantagenbesitzers hatte ebenfalls hin und wieder nach dem Pflanzen geschaut. In seiner eigenen Wohnung fanden sich acht kleine Setzlinge, im Verhältnis kaum der Rede wert. Schuster kommt es darauf an, „dass er nicht mehr als 90 Tagessätze bekommt, um nicht vorbestraft zu sein“. Dem folgen die Schöffen und Richter Manfred Beck, „das Gericht lässt noch mal Gnade vor Recht ergehen, um ihnen das Leben nicht zu verbauen“. Ohne Zögern nehmen alle Prozessparteien das Urteil umgehend an.