Weil er sich an einem Vereinskonto bediente 70-Jähriger wegen Untreue verurteilt

Rechtsanwalt Ulf Köper wertet die Schieflage seines Mandanten als Tragödie. Foto: man

Obertshausen (man) – Es kann schnell gehen, aus wohlsituierten Verhältnissen plötzlich im Gefängnis zu landen, auch ohne einen großen Schaden angerichtet zu haben. So erging es gerade einem 70-jährigen, der bis vor Kurzem fest verankert in Obertshausen lebte. Binnen Monaten geriet der Mann in Folge eines abstrusen Gewinnversprechens in existenzielle Schieflage. Am 3. Dezember verurteilte das Schöffengericht in Offenbach den mehrfachen Großvater wegen Untreue zu einem Jahr Gefängnis. Weil die Tat nur einem Tag nach der Rechtsgültigkeit eines anderen Urteils aus dem Kontext passierte, fällt eine Bewährung flach.

Wahrscheinlich lag der Mann schon vielfach grübelnd nachts im Bett, ohne eine plausible Antwort auf die Frage zu finden, „wie konnte ich nur so blöd sein?“. Der Angeklagte will auf Nachfrage von Richter Manfred Beck, wie er auf so einen tumb anmutenden Betrug habe reinfallen können, nicht detailliert antworten, um die Pein im Bericht nicht schon wieder zu durchleiden: „Das ist passiert, ich kann nichts mehr ändern.“

Beck spricht von der sogenannten „Nigeria-Connection“. Von dem Land aus operieren bestens organisierte Banden. Der Angeklagte erlag offensichtlich einem Vorschussbetrug. Das Prinzip: Wenn du mir 10.000 Euro gibst, bekommst du von mir 100.000 Euro. Dem ausgebildeten Kaufmann muss so fintenreich die Logik Erbschaft eines erklecklichen spanischen Lottogewinns erklärt worden sein, dass er etwa eine halbe Millionen Euro vorab bezahlte. Weil er in einer Obertshausener GbR Prokura hatte, konnte er sich 400.000 Euro „leihen“, mit der vermeintlichen Gewissheit, baldigst den Betrag wie einen Klacks rücküberweisen zu können. Da er letztlich die gesamte Schadenssumme, unter anderem durch den Verkauf von zwei Immobilien, ausglich, kam der einst gut verdienende frühere Abteilungsleiter eines Großunternehmens im Februar 2017 mit zwei Jahren auf Bewährung davon.

Acht Tage nach dem schließlich rechtskräftigen Urteil überwies er sich vergleichsweise läppische 2.150 Euro vom Konto eines in Auflösung befindlichen Vereins. „Davon bezahlte er Notarkosten für die Schuldanerkenntnisse“, erklärt sein Pflichtverteidiger Ulf Köper, der von „einer großen Tragik“ spricht. Bis auf 200 Euro sei auch der Betrag beglichen, „was nur daran hängt, dass er keine Kontonummer hat“.

Beck liest Berichte von Bewährungshelfern vor. Mittlerweile wohnt der 70-jährige mit seiner Frau in einem anderen Bundesland, wo er hilft, die betagte Schwiegermutter in deren Haus zu pflegen. In der neuen Umgebung engagiere er sich kirchlich und in einer Bürgerinitiative. Er setze sich eingehend mit seinen Taten auseinander, pflege außerdem ein intaktes Verhältnis zu Kindern und Enkeln.

Der Staatsanwältin ist anzumerken, das sie schon leichter zu plädierende Fälle verhandelte. „Das Gericht hatte ihnen erklärt, dass man das nicht macht“, betont sie mit Blick auf das erste Urteil, „aber acht Tage später begehen sie schon wieder Untreue“.

Für ihn spreche das Geständnis, das soziale Engagement, dass er den finanziellen Schaden repariert habe. Trotz der postwendend vergeigten Bewährung „würde ich ihnen noch einmal eine Chance geben“. Die Staatsanwältin fordert ein Jahr Haft auf drei Jahre Bewährung plus 150 Arbeitsstunden.

Anwalt Köper spricht „von gewisser Dummheit trotz seiner Intelligenz“, die seinen Mandaten geritten habe. Der Verteidiger verweist auf den Bericht der Bewährungshelfer, „außerdem braucht ihn seine 93-jährige Schwiegermutter, weil seine Frau sie ohne Führerschein nicht zum Arzt fahren kann“. Köper legt die Strafe ins Ermessen des Gerichts. Richter Beck und die Schöffen verhängen ein Jahr ohne Bewährung: „Sie haben sich eindeutig als Bewährungsversager erwiesen.“ Das Gericht könne ihm keine erneute Bewährung gewähren. Das wäre ein Signal, entsprechende Urteile nur als leere Drohung zu betrachten. Beck macht dem Mann Hoffnung, wegen der Schwiegermutter relativ schnell tagsüber die Gefängnismauern verlassen zu können.