Mit nur vier Übungen kann man das Sportabzeichen erwerben. Allerdings ist die Schwimmfähigkeit Voraussetzung und muss nachgewiesen werden. Entweder man erfüllt aus den Disziplingruppen eine oder mehrere Schwimmübungen oder man schwimmt je nach Alter 50 oder 200 Meter oder absolviert 15 Minuten Dauerschwimmen.
Kinder und Jugendliche, die ein Sportabzeichen im letzten Jahr oder schon davor erworben haben, müssen keine Schwimmübung mehr als Jugendliche erfüllen, sondern erst wieder im Erwachsenenalter.
Für Erwachsene hat das letzte erworbene Sportabzeichen zum Nachweis der Schwimmfertigkeit fünf Jahre Gültigkeit.
Für Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahre gibt es das Jugendsportabzeichen. Die Übungen sind nach Altersstufen gestaffelt.
Für Erwachsene gibt es das Sportabzeichen ab 18 bis 19 Jahre, 20 bis 24 Jahre und dann in Fünf-Jahresabständen bis über 90 Jahre.
Es sind die Leistungen entsprechend der Altersklasse abzulegen, die die Teilnehmer im Kalenderjahr erreichen.
Auch Menschen mit Behinderung können das Sportabzeichen bei der TG Obertshausen unter vereinfachten Bedingungen erwerben.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.deutsches-sportabzeichen.de
oder www.tgo-obertshausen.de oder bei der Sportabzeichengruppe jeden Montag ab 18 Uhr im Sportzentum/Sporthalle in der Badstraße.