Gericht schickt Rentner aus Obertshausen hinter Gitter Achteinhalb Jahre für versuchten Mord

Beamte der Polizei sicherten nach dem Einsatz im Februar in der Wohnung die Spuren der Tat. Foto: yfi (Archiv)

Obertshausen (zgs) – Achteinhalb Jahre Gefängnis wegen dreifach versuchtem Mord, zweifacher gefährlicher Körperverletzung und unerlaubtem Waffenbesitz – das ist das Ergebnis einer völlig missglückten Zwangsräumung am 14. Februar dieses Jahres.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Darmstadt folgte damit nicht so ganz der Staatsanwaltschaft: Die hatte für die gezielten Schüsse auf das Räumungsteam elf Jahre gefordert – die Nebenklage sogar dreizehn.

Lange vor dem Vollstreckungstermin wusste der 68-jährige Obertshausener, dass er entweder 45 Euro mehr im Monat zahlen oder ausziehen musste. Bereits im September 2019 reichte sein Vermieter die Räumungsklage ein. Offensichtlich wollte der Karosseriebauer mit kleiner Rente, seit 1972 Mieter in dem Mehrfamilienhaus in Hausen, dies aber nicht wahrhaben. „Mich kriegt hier keiner raus!“ soll er noch kurz vorher zu seinem fast gleichaltrigen Freund und Nachbarn gesagt haben. Ein viel zu spät eingereichter Antrag auf Vollstreckungsschutz war wenige Tage vor dem Termin abgelehnt worden. Mehr hatte der Rentner gegen den drohenden Wohnungsverlust auch nicht unternommen. „Sie haben den Kopf in den Sand gesteckt!“ wirft der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung vor. Stattdessen berief er sich stets auf den Mitarbeiter des Kreises Offenbach. Der soll ihm gesagt haben, das Amt würde sich kümmern und er solle nicht selbst zahlen, sonst würde ihm die Grundsicherung gekürzt.

Am Abend vor der Räumung leert der ehemals erfolgreiche Judoka mit seinem Nachbarn in dessen Wohnung drei Flaschen Wodka und übernachtet dort. Die geladene Pistole liegt schon in seiner Jackentasche bereit. Als der Gerichtsvollzieher in Begleitung des Gläubigervertreters und eines Speditionsmitarbeiters am nächsten Morgen klingelt, brennen bei dem Rentner die Sicherungen durch. Nach kurzem Wortwechsel schießt er vom Hochparterre aus auf die drei Personen im Haustürbereich. Zwei werden potenziell lebensgefährlich verletzt, erleiden Schüsse in Hüfte, Arm und Bauch. Sie flüchten nach draußen. Er folgt ihnen, schießt „erfolglos“ weiter. Dann geht er hoch in seine Wohnung im dritten Stock, wo sich drei weitere Speditionsmitarbeiter aufhalten. Zwei flüchten auf den Balkon, der Dritte kann den Rentner entwaffnen und zu Boden bringen, bis die Polizei eintrifft.

„Gegen ihre Version ‘Ich wollte nur Rambazamba machen und in die Luft schießen’ spricht die komplette Beweisaufnahme“, empört sich Staatsanwältin Lydia Wurzel. „Sämtliche Zeugen berichten von gezielten Schüssen, noch auf dem Gehweg wurden Patronenhülsen gefunden!“. „Sie hatten am Tag zuvor beschlossen, die Räumung mit allen Mitteln zu verhindern – auf Ihre Lage aufmerksam hätten Sie auch mit Ihrer Schreckschusswaffe machen können“, betont sie. Niemand habe bei dem bis dato gesetzestreuen und unauffälligen Rentner mit so einer Reaktion rechnen können, die Opfer seien völlig arg- und wehrlos gewesen.

Friederike Vilmar, Nebenklagevertreterin des 26-jährigen, von zwei Kugeln getroffenen Speditionsmitarbeiters, geht noch einen Schritt weiter: „Sie stellen ihre Verbleibegründe über das Leben von drei Menschen. Und das die noch leben, ist nicht ihr Verdienst, sondern purem Glück geschuldet!“ Man vermisse schmerzlich echte Reue, ein Geständnis und Empathie. „Mein Mandant arbeitet wieder in seinem Job. Jedes Mal, wenn er an einer Tür klingelt, hat er wieder diese Szene vor Augen!“ klagt die Rechtsanwältin an.

Was soll ein Verteidiger nach solchen Schlussvorträgen noch sagen? Ahmed Arriouach glaubt dem Angeklagten dessen Version: „Als er im Krankenhaus hörte, was er getan hat, war er außer sich. Er hat nie die Absicht gehabt, jemanden zu töten!“ Er habe eine massive Platzwunde am Kopf gehabt, auch die ärztlichen Gutachter hätten nicht ganz ausschließen können, dass es dadurch in Verbindung mit den über zwei Promille Blutalkohol zu einem Gedächtnisverlust führen konnte. Der Strafverteidiger sieht keine Hinweise auf Heimtücke oder niedrige Beweggründe. Vielmehr „Hilflosigkeit, Verzweiflung und die Angst vor Obdachlosigkeit“. „Er wollte das nicht und es war ihm auch nicht egal!“ so Arriouach. Er plädiert auf Fahrlässigkeit, stellt das Strafmaß in Ermessen des Gerichts. Zuletzt entschuldigt sich der 68-Jährige noch einmal: „Ich wollte doch nur Aufsehen erregen über die Ungerechtigkeit, die mir widerfahren ist!“