„Wir bitten alle Gäste, bereits am Eingang einen entsprechenden Nachweis bereitzuhalten“, sagt Jörg Zimer, Sprecher des Monte Mare. Wer diesen nicht dabei habe, werde nicht eingelassen, betont er. Für Gäste bedeutet das: Erwachsene ab 18 Jahren brauchen ein Impfzertifikat oder einen Genesenen-Nachweis, Schüler ab 16 Jahren müssen ihren Schülerausweis vorzeigen. Kinder unter 15 Jahren bittet der Sprecher ihr Testheft mitzubringen.
„Wir hoffen, mit diesen Regelungen gut durch die Winterzeit zu kommen“, sagt er. Infektionen habe es bisher nicht gegeben, versichert der Sprecher. Damit das so bleibt, appelliert Zimmer an alle Gäste, sich an die geltenden Maßnahmen zu halten. Längere Wartezeiten erwartet er durch die neuen Regelungen nicht, empfiehlt Besuchern jedoch, sich auf der Homepage vorab über die aktuellen Regeln zu erkundigen.
Im Bad gelte auch weiterhin eine Maskenpflicht auf allen Laufwegen, sprich von Eingang über die Umkleidekabinen bis hin zu den Wegen im Bad. Auch die Mitarbeiter des Erlebnisbades sind von er neuen Verordnung betroffen. Da nun 3G (geimpft, genesen oder getestet) am Arbeitsplatz vorgeschrieben ist, werden alle Angestellten vor Schichtbeginn getestet, erläutert Zimmer.
Alle aktuellen Regeln finden Interessierte im Internet auf der Seite monte-mare.de/obertshausen
jb