Schöffengericht in Offenbach verurteilt Obertshäuser zu zweijähriger Bewährungsstrafe Mindestens elf Fahrräder an S-Bahn-Stationen geklaut

Der Angeklagte stand schon öfter vor Gericht. Weil er viel mehr zugab, als man ihm nachweisen konnte, kam er mit einer Bewährungsstrafe davon. Foto: man

Obertshausen (man) – Viele Angeklagte leugnen ihre Taten, selbst wenn sie Kaufhausdetektiven mit einem Rucksack voller Diebesgut in die Fänge gerieten. Am 15. Juni saß jedoch vor dem Schöffengericht in Offenbach ein Mann, ohne dessen Mitarbeit die Polizei ihm niemals hätte auf die Schliche kommen können. Vor allem deshalb kam der vielfach vorbestrafte M. mit zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung davon. An den S-Bahn-Stationen Obertshausen und Ober-Roden hatte der Angeklagte innerhalb von drei Jahren mindestens elf Fahrräder gestohlen.

Wenn in Fernsehkrimis Vorgesetzte mit Degradierung drohen, bekommt ein Mordermittler gerne mal verkündet, bald nur noch Fahrraddiebstähle bearbeiten zu dürfen. Für Leute, die nach Feierabend aus der S-Bahn steigen und erst mal feststellen müssen, dass sie nicht einfach nach Hause radeln können, fühlt sich das Delikt keineswegs wie eine Bagatelle an. Im Februar 2018 beobachteten Zeugen, wie sich M. an einem der genannten S-Bahnhöfe an einem Fahrrad zu schaffen machte. Die Polizei konnte ihn festnehmen. Im Anschluss gestand der Mann elf Diebstähle. Die hatten Geschädigte seit Mai 2015 zur Anzeige gebracht.

Was auffällt, richtig teure Räder stellt niemand an der S-Bahn ab. Staatsanwalt Christian Dilg liest in seiner Anklage auch den jeweiligen Neupreis vor. Im Schnitt liegen die Diebstahlobjekte bei einem Wert von knapp 300 Euro. Im Vorfeld des Prozesses hatte der Pflichtverteidiger dem Vorsitzenden Richter Manfred Beck signalisiert, sein Mandant werde umfassend gestehen. Der 29-Jähriger erklärt, aufgrund seiner Kokainsucht habe er damals nicht bemerkt, „wie ich den Anschluss zur Welt verloren hatte“. Erst nach einer Entgiftung sei er wieder zu sich gekommen, „von heute aus erkenne ich mich in solchen Taten nicht wieder“. Auf Becks Nachfrage, ob er arbeite, erklärt der Offenbacher, aufgrund eines dermatologischen Problems habe er den Hilfsjob in einer Küche aufgeben müssen, „ich will aber unbedingt arbeiten, auch wenn mein Betreuer dagegen ist“.

Später erzählt der ehemalige Bewährungshelfer des wegen diverser Eigentumsdelikte längst knasterfahrenen Mannes, infolge eines Badeunfalls in der Kindheit habe der Angeklagte einen Schwerbehindertengrad von 50 Prozent, „das Gehirn bekam länger keinen Sauerstoff“. Man müsse ihm engmaschige Strukturen vorgeben, ihm etwa ganz genau sagen, „morgen um 14 Uhr bis du hier“. Auf dem ersten Arbeitsmarkt könne er auf keinen Fall bestehen. Zum Prozess erscheint M. vorbildlich pünktlich, was an der Schwester liegen dürfte, die ihn begleitet. Als Beck die Vorstrafen vorliest, wundert sich M. über eine Körperverletzung in 2007, „ich bin doch keiner, der jemanden schlägt“. Als Erwachsener hinterlässt der 29-Jährige tatsächlich einen vollkommen friedlichen Eindruck. Sein Pflichtverteidiger erklärt, mittlerweile wohne sein Mandant wieder bei den Eltern. Die Familie kümmere sich um ihn, „bei jedem Gespräch in meiner Kanzlei war ein Mitglied dabei“. Auf Nachfrage von Beck, wie er es mittlerweile mit den Drogen halte, antwortet M., „als ich im Stress war, rauchte ich einmal eine Tüte“. „Unter Zurückstellung von Bedenken“, plädiert Staatsanwalt Christian Dilg auf eine Gefängnisstrafe von zwei Jahre, ausgesetzt für eine fünfjährige Bewährungszeit. Der Angeklagte habe massiv zur Aufklärung beigetragen. Außerdem soll M. Wertersatz in Höhe von 3270 Euro zahlen, dazu noch 200 Arbeitsstunden leisten. Der Pflichtverteidiger schließt sich dem Staatsanwalt an, „die letzte Haftstrafe beeindruckte ihn stark“. In seinem Schlusswort erklärt M., er wähne sich auf einem guten Weg, „ich würde auch 2.000 Arbeitsstunden ableisten“.

Richter Beck und die beiden Schöffen verhängen 250 Stunden und folgen ansonsten Staatsanwalt Dilg, „es hätte keinen Sinn, sie ins Gefängnis zu stecken“. Beck kündigt außerdem an, der Bewährungshelfer werde in den nächsten fünf Jahren Drogentests anordnen, „wenn Sie nicht sauber bleiben, dann sitzen sie ein“.