Thomas Schäfer von der Firma Rohrtech informierte dazu am Mittwoch vergangener Woche etwa 200 Bürger im Sitzungssaal des Rathauses Schubertstraße. Bei den Beiträgen handele es sich nicht um Steuern, betonte Erster Stadtrat Hubert Gerhards. Vielmehr müsse das Geld an konkrete Baumaßnahmen gekoppelt sein. In den meisten Nachbarkommunen werden solche Gebühren bereits seit Jahrzehnten in Rechnung gestellt. „Die Straßen sind in einem sehr unterschiedlichen Zustand“, hielt sich Gerhards bedeckt. Das Bauamt habe eine Prioritätenliste erstellt, wie diese abgearbeitet wird, sei jedoch Sache des Parlaments. „Viele Straßen bedürfen einer Unterhaltungsmaßnahme, andere einer grundhaften Erneuerung“. Und allein die zweite Version zähle als Investion, für die Grundstücksbesitzer zur Kasse gebeten werden, wiederholte der scheidende Politiker.
Wiederkehrende Straßenbeiträge seien „für alle günstiger“. Zwar flattert immer eine Rechnung ins Haus, wenn im eigenen Gebiet eine Rundum-Erneuerung ansteht, dafür sind die Jahres-Summen geringer, bewegen sich um die 100 Euro. Die Politik hat drei Areale definiert, nördlich der B 448, also das Gros des Stadtteils Hausen, südlich der Bundesstraße und das neue Gewerbegebiet Herbäcker. Neben Straßen können auch Wege, Plätze, Parkplätze, Grünflächen, Straßenbeleuchtung und -entwässerung komplett erneuert werden – jedoch nicht der Hauptkanal, der werde über die Abwassergebühr finanziert.
Wiederkehrende Zahlungen
Zwischen einem und drei Viertel der Baukosten müsse die Stadt übernehmen, je nachdem, wie stark ein Straßenzug auch von Ortsfremden, also vom übergeordneten Verkehr genutzt wird. Die restlichen Kosten werden auf alle Grundstückseigentümer des betroffenen Gebiets verteilt, und zwar nach einem festgelegten Schlüssel. Dabei kommt es darauf an, ob der Besitz in einem „geplanten Bereich“ mit Bebauungsplan liegt. Der „Nutzungsfaktor“ richtet sich nach der maximalen Geschosszahl, die auf der Fläche erlaubt ist, multipliziert mit der Grundstücksfläche. In einem unbeplanten Areal zählt die tatsächliche Bebauung sowie die tatsächliche gewerbliche Nutzung. In „Kern-Industrieflächen“ wird der Faktor um 20 Prozent erhöht, für teilweise gewerblich genutzte Gebäude um zehn Prozent.
Noch nicht festgelegt ist, ob die Beiträge auf drei oder maximal fünf Jahre verteilt werden. Der einmal festgelegte Zahlungsbetrag ändert sich für die festgelegten Jahre nicht. Immobilienbesitzer müssen ihre Daten bis zum 15. Juli abgeben, Hotline und Sprechstunden werden angeboten. Im Herbst müssen die Gremien die endgültige Satzung verabschieden.