Vielzahl von Auflagen sind einzuhalten Trainingsbetrieb in städtischen Sporthallen bald möglich

Die Stadtverwaltung Obertshausen hat Regeln für die Nutzung der städtischen Sporthallen erlassen. Das sind die Sporthalle an der Rodaustraße, der Badstraße (Bild) sowie die Sporthalle der früheren Fröbelschule. Foto: p

Obertshausen (red) – Nach der Pressekonferenz der hessischen Landesregierung von Anfang Mai liegt die neueste Verordnung zur Corona-Krise und dessen Auslegungshinweise für den Sport- und Trainingsbetrieb vor. Mit Spannung und Vorfreude erwarten sicher viele Vereine und Sportbegeisterte so schnell wie möglich wieder ihrer Lieblingssportart nachzugehen.

Aber nach wie vor steht der Schutz der Gesundheit an oberster Stelle aller Entscheidungen. Die Stadtverwaltung Obertshausen hat nun Regelungen für die Nutzung der städtischen Sporthallen (Rodaustraße, Badstraße sowie Sporthalle der früheren Fröbelschule) erlassen. „Wir setzen verstärkt auf das Verantwortungsbewusstsein der verantwortlichen Personen und einzelnen Übungsleiterinnen und Übungsleiter in den Vereinen bei der Durchführung und Einhaltung dieser Regeln“, betont Fachbereichsleiter Jürgen Hofmann.

Die allermeisten Sportfachverbände haben inzwischen auch einzelne sportartspezifische Konzepte für den Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb erarbeitet. Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, die Sommerzeit zu nutzen und den Trainingsbetrieb soweit möglich im Freien zu absolvieren.

Die Vereine haben umfassende Informationen erhalten, um sich auf die Nutzung der Hallen und Sportplätze vorzubereiten. Der zuständige Fachbereich Sport, Kultur und Bildung bittet die Vereine, die versandten Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen. Die Vereine erhalten eine Rückmeldung und individuelle Freigabe für den Trainingsbeginn. „Ich kann nur immer wieder auf die konsequente Durchführung von Hygiene- und Verhaltensregeln hinweisen – Abstand halten, Hände waschen, genutztes Material desinfizieren. Es ist wichtig, dass wir uns alle an diese Regeln halten, um diese schwierige Zeit zu meistern“, betont Bürgermeister Roger Winter. Das Sport-Team der Stadtverwaltung hat alle nutzbaren Räume ausgemessen und für die jeweiligen Hallenabschnitte eine Höchstgrenze für anwesende Personen festgelegt. Diese Höchstgrenzen haben auch die Vereine bereits als Information erhalten.

Die jeweiligen Fachverbände leisten den Vereinen und Übungsleitern gerne Hilfestellung für den Wiedereinstieg. Bei Fragen zur Umsetzung ist natürlich auch das Team im Fachbereich Sport, Kultur und Bildung gern behilflich und unter Z  06104 7034112 oder per E-Mail: sport[at]obertshausen[dot]de zu erreichen. Sobald es Näheres zur Wiederinbetriebnahme der Schulsporthallen gibt, tritt der städtische Fachbereich mit den Vereinsvertretern in Verbindung.