Stadt Hanau setzt den Lärmaktionsplan für den Straßenverkehr um 30er-Zonen bald in Auheim und Steinheim

Die Seligenstädter Straße in Klein-Auheim: Fast jeder Klein-Auheimer befährt die besagte Straße mindestens ein Mal am Tag, aber keinesfalls mit Tempo 30. Mobile Blitzer könnten den Autofahrern hier gewiss bald zum Verhängnis werden. Foto: zte

Stadtteile (red) – Die Stadt Hanau setzt den Lärmaktionsplan des Regierungspräsidiums Darmstadt für den Straßenverkehr um. Eine Folge: In mehreren Straßen wird Tempo 30 eingeführt. Neuerung für Steinheim und Klein-Auheim: Dort wird in den Durchgangsstraßen in Kürze praktisch durchweg Tempo 30 gelten, also sowohl an der Ludwigstraße in Steinheim als auch der Geleit- und der Seligenstädter Straße in Klein-Auheim.

Zu aus Sicherheitsgründen bestehenden Tempo-30-Zonen, wie etwa vor der Steinheimer Theodor-Heuss-Schule, kommt Tempo 30 aus Lärmschutzgründen hinzu. Entsprechend werden die neuen Schilder mit dem Zusatz „Lärmschutz“ versehen, erläutert ein Sprecher der Stadt.

Auf überregionalen Straßen mit jährlich mindestens sechs Millionen Fahrzeugen sind Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen bei entsprechenden Belastungen möglich, erklärt der städtische Pressedienst. In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde stellt der städtische Bauhof bereits in den nächsten Tagen Schilder zur Tempobegrenzung von 50 auf 30 Stundenkilometer auf.

Folgende Straßen sind betroffen: Hanauer Vorstadt, Kleine Hainstraße, Vor der Kinzigbrücke samt eines Teils der Bruchköbeler Landstraße, die Steinheimer Ludwigstraße sowie die Klein-Auheimer Geleitstraße und die dortige Seligenstädter Straße mit Ausnahme eines Abschnitts am Ortsrand Richtung Hainstadt.

Stadtrat Thomas Morlock betonte, dass insbesondere in Steinheim und Klein-Auheim damit der Forderung der Ortsbeiräte nach mehr Verkehrssicherheit nachgekommen werde. „Die dort betroffenen Straßen sind Teil des Schulwegs, dort gebührt erhöhter Handlungsbedarf.“

Voraussetzung für die neuen Tempo-30-Zonen sind Berechnungen, wie stark der Straßenlärm an den betroffenen Hausfassaden ist. Nur dort ist eine Reduzierung auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen möglich, heißt es von der Stadt. Als Faustregel für die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt demnach: 50 Autos, die mit Tempo 50 unterwegs sind, machen so viel Lärm wie 100 Autos, die Tempo 30 fahren. Zusätzlich hat die städtische Straßenverkehrsbehörde auf der Nussallee in Höhe des Vinzenz-Krankenhauses einen neuen Tempo-30-Bereich angeordnet. „Eine Klinik ist eine schutzbedürftige Einrichtung, hier ist eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung nur folgerichtig“, sagt der Stadtrat. Die Stadtpolizei kündigt an, in den eingeführten neuen Tempo-30-Bereichen verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

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