Die Wahlbezirke werden regelmäßig so abgegrenzt, dass in keinem Wahlbezirk mehr als 1.100 Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Durchschnittlich hat jeder Wahlbezirk rund 800 Wahlberechtigte. Ziel ist es, dass während der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr keine oder nur möglichst kurze Wartezeiten in den Wahllokalen entstehen und die Auszählung am Abend ab 18 Uhr zügig abgeschlossen werden kann. Das Wahllokal ist für jede Wählerin und jeden Wähler auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Bei der Abgrenzung und Zuordnung der Wahllokale wurde sich an der Kommunalwahl im März 2016 und Landratswahl im März 2017 orientiert. Dabei steht seit März 2017 das Stadtteilzentrum an der Kinzig als Wahllokal zur Verfügung. Wählerinnen und Wähler, die in früheren Jahren in der Turnhalle der Pestalozzischule ihre Stimme abgaben, müssen jetzt im Stadtteilzentrum wählen. Die übrigen Wahllokale sind unverändert.
Zu beachten ist, dass die Wahlräume der Geschwister-Scholl-Schule (Wahlbezirke 709 bis 711) nicht barrierefrei sind. Ein barrierefreies und auf Dauer verfügbares Wahllokal ist in diesem Teil des Ortsbezirks nicht vorhanden. Wegen der zu erwartenden hohen Wahlbeteiligung wird im Klinikum Hanau ein zweiter Wahlraum eingerichtet, Klinikum Haus A Wahlbezirk Nr. 109, auch dieses ist nicht barrierefrei.
Im Klinikum Hanau und im Stadtteil Steinheim werden weitere barrierefrei Wahllokale in der Eppsteinschule, Doorner Straße 19, sowie in der Familientagesstatte Steinheim, Isarweg, 6 eingerichtet.
Wählerinnen und Wähler der Bezirke 109 und 709 bis 711, die dort oder in einem anderen Wahllokal im Wahlkreis 180 barrierefrei ihre Stimme abgeben wollen, müssen zuvor einen Wahlschein beantragen. Die Frist dafür endet am Freitag, 22. September, 18 Uhr.
Für eventuelle Rückfragen ist das Team des Wahlbüros unter der Telefonnummer 06181 295 275 erreichbar.