Der Trend gehe zur häuslichen Pflege. Dem tragen die beiden neuen Pflegestärkungsgesetze mit zum Teil deutlich erhöhten Sätzen für die ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden Rechnung. Aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade, was auf einen Schlag zu einer halben Million mehr Leistungsbeziehern führt. Der Mann vom Sparkassenberatungsdienst hält die beiden jungen Pflegestärkungsgesetze dennoch für einen „ordentlichen Wurf“. So fällt beispielsweise die bisherige Minutenzählerei bei der Einstufung weg. Und auch der Eigenanteil in der stationären Pflege bei der Einstufung in den nächsthöheren Pflegegrad steigt künftig nicht mehr. Der Sparkassenberatungsdienst bietet die Vorträge im Übrigen vollkommen unentgeltlich sowohl für den Veranstalter, der Nachbarschaftsinitiative Klein-Auheim als auch die Hörer an.
Als Vollkaskoversicherung war die 1995 eingeführte Pflegeversicherung nie konzipiert. Das ist bei einem Beitrag von derzeit mindestens 2,35 Prozent aus dem Bruttoeinkommen, der zum Jahreswechsel auf maximal 2,8 Prozent steigen wird, und einer durchschnittlichen Pflegedauer von 8,3 Jahren auch schlechterdings unmöglich. Die Versorgungslücke zwischen Versicherungsleistung und möglichen Pflege(heim)kosten muss durch die eigene Rente, Vermögen oder die unterhaltspflichtigen Kinder gedeckt werden. „Bei mir wären das für meine Mutter knapp 300 Euro im Monat“, entschärfte Thomas Rohr jedoch sofort Befürchtungen nach einer unverhältnismäßig hohen finanziellen Belastung der Angehörigen. Und wo das alles nicht reicht, springt der Staat ein. Die Betreuung ist die gleiche. „Ich finde es wichtig, dass Menschen am Ende ihrer Tage richtig versorgt werden“, bekräftigte Rohr trotzdem, „wir können stolz sein, in einem System zu leben, wo jeder aufgefangen wird.“ „Verzagen sie nicht, wenn’s auf sie zukommt, endete er „es gibt Hilfen!“.