Park-Rüpel blockieren Reinigung in Jügesheim Falschparker droht mit Schlägen

Ein krasses Beispiel für falsches Parken in der Einfahrt der Reinigung: Als der Möbellaster dort stand, ging wirklich nichts mehr. Bild: privat

Jügesheim – Sie parken die Einfahrt zu oder stellen sich einfach gleich in den Hof und blockieren damit den Firmenparkplatz: Freche Falschparker machen der Familie Bischoff als Betreiber einer Reinigung an der Ludwigstraße 62 das Arbeiten und den Kunden des Geschäfts das Abliefern und Abholen der Ware schwer. Dabei werden die Sitten immer rauer: Neulich hat ein Park-Rüpel dem Vater von Cliff Bischoff, Helmut, sogar Schläge angedroht. Dabei wollte der nur seinen Hof gegen ein Auto und dessen Fahrer verteidigen, der mit seiner Kristall Textilpflege rein gar nichts zu tun hat.

Unter den Verkehrsrowdys sind Kurierfahrer, Möbelkutscher, aber auch viele Kundinnen und Kunden der städtischen Bücherei, die direkt neben der Reinigung liegt.

Dienstags und donnerstags ist dort geöffnet. „Dann stehen vor der Tür zwei Rollcontainer mit einer Buchauswahl und die Leserinnen und Leser kommen zum Stöbern“, nennt Cliff Bischoff einen der Gründe für das Problem an seinem Haus. „Geparkt wird derweil in meiner Zufahrt. Und die eigentlichen Kunden müssen Runden drehen, bis mein Hof wieder frei zugänglich ist und sie dort parken können.“

Hinzu kommt, dass Bücherfreunde einen Behälter am Büchereieingang mit der Aufschrift „Medienrückgabe“ wie einen Briefkasten rund um die Uhr füllen können. „Von: ,Dauert doch bloß eine Minute’ bis ,Hab dich nicht so’ reichen die Ausreden. Manche Mütter bleiben derweil im Auto sitzen, das in meiner Einfahrt steht, und schicken ihre Kinder mit den Büchern raus.“ Von Juni 2022 bis Ende Februar dieses Jahres hat der Geschäftsmann mit Handyfotos mehr als 40 Parkverstöße dokumentiert.

Dem städtischen Ordnungsamt sind die Fälle bekannt. Es hat Cliff Bischoff geraten, die Falschparker anzuzeigen. „Ich bin die Auseinandersetzungen aber langsam leid und kann mich auch nicht um jeden kümmern, der hier meint, machen zu können, was er will. Ich muss mich schließlich in erster Linie um unseren Laden kümmern“, beschreibt der Unternehmer, was er von diesem Vorschlag hält. Vom Ordnungsamt fühlt er sich alleine gelassen. Nachdem er dort seine missliche Situation geschildert hatte, war ihm am 12. Mai 2022 mitgeteilt worden, dass vor der Einfahrt die von ihm gewünschte Zickzacklinie (Verkehrszeichen 299) auf die Straße gemalt werde – quasi als optische Abschreckung. Knapp 14 Tage später dann die Enttäuschung: Das Ordnungsamt ließ wissen, diese Entscheidung werde zurückgenommen. Vielmehr habe sich das Amt dazu entschlossen, an der fraglichen Stelle ein absolutes Halteverbot einzurichten, in dem auch das Be- und Entladen nicht gestattet sei. Dies seien ja genau die Fälle, die Bischoff reklamiere. Und die Ordnungspolizei könne ein absolutes Halteverbot besser kontrollieren und sanktionieren. Das Ordnungsamt ist der Auffassung, Bischoff sei damit mehr geholfen als mit der Zickzacklinie auf der Straße.

Der Geschäftsmann hält davon aber gar nichts. Er ist der Meinung, die große und weithin sichtbare Zickzacklinie sei weit abschreckender als bloß eine Beschilderung. Bischoff ist sicher: „Der Zirkus vor meiner Tür wird nicht aufhören.“

Von Bernhard Pelka