Die illegalen Reste düngen Brennnesseln und Algen Kein Grünschnitt an den Rodau-Ufern ablagern

Foto: Pulwey

Rodgau (red) – Ist es mangelndes Umweltbewusstsein, Unkenntnis oder Bequemlichkeit, illegal Rasen- und Grünschnitt sowie Tierstreu an der Rodau abzulagern? Diese Frage stellt man sich, wenn man einen Spaziergang an der Rodau oder am Bahnpfädchen macht.

Es finden sich an der Böschung der Rodau oder an den Wegrändern Blätterhaufen, Astschnitt, Pflanzenabfälle, altes Obst und vieles mehr. Dabei kann Grünschnitt - eine Wagenladung - mit Berechtigungsschein kostenfrei an der Kompostierungsanlage in Dudenhofen zu den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden. Und auch die Biotonne kann damit gefüllt werden.

Ärgerlich und teuer ist es, wenn an der Rodau abgelagerter Grünschnitt und Hölzer sowie im Uferbereich befindlicher anderer Unrat bei Hochwasser in die Rodau gelangen. Sie führen dann an Engpässen wie Brücken oder bewachsenen Uferabschnitten zu Müllhaufen und stauen das Wasser auf. Nur unter hohem Aufwand kann die Rodau davon gereinigt werden - und nur, wenn der Wasserstand niedrig ist.

Abgelagerter Grünschnitt kann als unerwünschter Dünger auf Böschung und im Flüsschen einigen Schaden anrichten. So wachsen beispielsweise im Wasser mehr Algen. Auf Grünflächen oder im Uferbereich düngt er Brennnesseln. Der ungewollt in die Natur gelangte Nährstoff auf Flächen kann nur durch Mähen und Abfahren des Schnittguts eingedämmt werden. Diese Arbeiten sind zeitintensiv, teuer und eigentlich überflüssig. Die Kosten gehen zu Lasten des städtischen Haushalts und damit der Allgemeinheit, mahnt die Stadt.

Zu vermeiden wäre dieser Aufwand ganz einfach durch ordnungsgemäße Entsorgung der Grünabfälle in der Biotonne, durch Kompostieren auf dem eigenen Grundstück oder Abgabe in der Kompostierungsanlage..

„Die Aussage „Grün auf Grün“ darf sich nicht auf fremde Grundstücke beziehen, kann aber erfolgreich im eigenen Garten praktiziert werden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass eine illegale Grünschnittablagerung eine Ordnungswidrigkeit ist und mit einem Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren verfolgt werden kann. Die illegale Ablagerung entlang der Rodau bzw. im Überschwemmungsgebiet kann sogar zu einer Strafverfolgung durch die Umweltpolizei führen. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Abfälle, die er nicht verwertet, außerhalb einer Anlage behandelt, lagert oder ablagert“, so die Stadt. Weitere Tipps und Informationen für Gewässeranlieger stehen im Faltblatt der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, das im Bürgerservice der Stadt Rodgau ausliegt.