Ausgaben höher als Einnahmen/Land profitiert Land verdonnert Stadt Rodgau zu Fehlbelegungsabgabe

Symbolbild: dpa

Rodgau (cri) – Den Mietern städtischer Wohnungen droht Ungemacht: das Land Hessen hat die sogenannte Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung zum 1. Juli 2016 wieder eingeführt. 2002 war sie wegen Unwirtschaftlichkeit abgeschafft worden.

Nun bekommten die Mieter von „Sozialwohnungen“ Post von der Stadt. Sie sollen Angaben zum Einkommen aller in ihrem Haushalt lebenden Personen machen. Damit sollen Menschen, die eigentlich die Sozialwohnungen nicht mehr brauchen, weil sie mehr verdienen, mehr bezahlen. Erster Stadtrat Michael Schüßler dazu: „Sozialwohnungen unterliegen Bindungsvorschriften und dürfen grundsätzlich nur von einkommensschwachen Personen bezogen werden. Dies wird beim Einzug überprüft.“ Die Fehlbelegungsabgabe richtet sich nach dem Einkommen, der Miete, der Größe der Wohnung, der Ausstattung und des Baujahres des Hauses.

Wer nicht mitmacht, muss zahlen: Dann wird die Stadtverwaltung laut den Vorschriften eine Abgabe in Höhe von 100 Prozent der Differenz zwischen Höchstbetrag und der maßgeblichen Miete festsetzen, die zusätzlich gezahlt werden muss. In dem Schreiben der Stadt wird dies alles erläutert sein. Betroffen sind 110 städtische Wohnungen und 30 der nassauischen Heimstätte.

Unnütze Abgabe

Für Schüßler ist die Abgabe unnütz, weil teuer für die Stadt. Angenommen, sie nimmt 10.000 Euro im Jahr ein, dann bleiben 15 Prozent bei der Stadt, der Rest geht ans Land - außer die Stadt baut innerhalb von drei Jahren sozialen Wohnungsbau. Ein Haus mit 20 Wohnungen kostet etwa vier Millionen Euro, so Schüßler - und man habe nur die 30.000 Euro als Eigenkapital. Die Zinsen sind dann teurer als das durch die Abgabe eingenommene Geld. Und zusätzlich schlägt die Abgabe auf die Personalkosten durch. Schüßler rechnet damit, dass eine viertel Stelle für die Bearbeitung der Abgabe nötig ist. Dazu kommen 9.000 Euro für die Software.

Von den 426 Kommunen Hessens müssen 102 die Abgabe erheben. Auf die Frage, warum Rodgau sie erheben muss, gab es bisher aus dem zuständigen Ministerium keine Antwort.