Ärger um Nutzung von Gebäuden im Gewerbepark Raiffeisenstraße Manche vermieten an Personen statt Firmen

Der Gewerbepark Raiffeisenstraße ist Firmen vorbehalten. Trotzdem vermieten einige Eigentümer offensichtlich an Personen. Da diese sich nicht zu benehmen wissen, führt dies zu unzumutbaren Zuständen. Foto: Pulwey

Rodgau (pul) – Die Situation hält bereits seit 2015 an, heißt es von einem der Eigentümer des Gewerbeparks Raiffeisenstraße. Obwohl nur Firmen ansässig sein sollten, sind offensichtlich einige Einheiten an Personen vermietet. Die Behörden sprechen von Missständen und einer Rechtswidrigkeit, und versuchen, der Lage Herr zu werden.

„Anfangs waren es Osteuropäer“, beschreibt einer der vielen Eigentümer die Situation. „Die grüßten noch freundlich“. Aufgeflogen ist die illegale Vermietung vor einigen Jahren, als eine Hanfplantage entdeckt wurde.

Inzwischen wird auch an Südländer vermietet. Die Wäsche hängt aus dem Fenster oder über dem Zaun. Nicht gerade ein Anblick, den man als Gewerbetreibender seiner Kundschaft bei einem Gesprächs- oder Präsentationstermin vor Ort anbieten möchte. „Der Ruf des Gewerbeparks wird dadurch nicht besser“, heißt es. Von Anbetteln der Passanten und der Gewerbetreibenden vor Ort ist die Rede. Nicht alle Gespräche verlaufen friedlich. Angetrunkene pöbeln. Es existieren viele Beweisfotos, Taschen mit angebrochenen Lebensmitteln und Haushaltswaren werden einfach auf das Gelände gestellt.

Es gibt Situationen, in denen die Arbeitskräfte der ansässigen Firmen morgens zunächst die Gerätschaften der vorabendlichen Grillfete vom Parkplatz räumen mussten, bevor darauf das Auto abgestellt werden konnte. Frauen fühlen sich reichlich unwohl, wenn die Mieter sich mit nacktem Oberkörper Bier trinkend im Campingstuhl rekeln.

Die Pressestelle des Kreises schreibt auf Nachfrage: „Die Missstände sind der Unteren Bauaufsichtsbehörde seit Ende Juni 2019 bekannt. Die Eigentümer der Gewerbeeinheiten sind unmittelbar danach förmlich angehört und über die Rechtswidrigkeit in Kenntnis gesetzt worden. Die Erteilung von Nutzungsverboten für die Gewerberäume steht unmittelbar an. Abschließend erfolgt noch ein Rechtsgespräch mit dem von den Eigentümern beauftragten Rechtsanwalt. Eine Nutzung zu Wohnzwecken, auch als Arbeiterunterkunft zwischen den Arbeitseinsätzen, ist im Gewerbegebiet nicht zulässig und somit rechtswidrig. Mit der Erteilung von Nutzungsverboten ist die Festsetzung von Zwangsgeldern verbunden, um die Beseitigung der rechtswidrigen Nutzungen zu beenden“.

Es sind mindestens drei Eigentümer, die vermieten. Teilweise wechseln die Eigentümer schnell. Somit sind die Verantwortlichen schwer greifbar für die öffentliche Hand.

Die Eigentümergemeinschaft geht mit einem Anwalt gegen die Missstände vor.