Laut geltender Beschlusslage in der Landeskirche sind die Zahlen der gemeindlichen und regionalen Pfarr- und Fachstellen regelmäßig alle fünf Jahre unter anderem der Mitgliederentwicklung anzupassen. Vertreter beider Dekanatssynodalvorstände betonten gegenüber den Synodalen den Vorschlagscharakter des vorgestellten Stellenplans: Der Dekan des Evangelischen Dekanats Dreieich, Pfarrer Reinhard Zincke, erläuterte zudem noch einmal die Grundlagen für die Berechnung der Gemeindepfarrstellen: Danach sind die Mitgliederzahlen der einzelnen Kirchengemeinden mit 95 Prozent die hauptsächliche Berechnungsgrundlage. Der Betrieb einer evangelischen Kindertagesstätte im Gemeindegebiet fließe mit den verbleibenden fünf Prozent in die Berechnung ein. Damit sei gewährleistet, dass die zuständigen Pfarrer entsprechend Zeit für religiöse Bildung in den Kindertagesstätten haben.
Für die Evangelischen Dekanate Dreieich und Rodgau bedeutet dies eine Stellenkürzung sowohl bei den Gemeindepfarrstellen, als auch bei den Pfarr- und Fachstellen in der Region:
Die beiden Kirchenkreise müssen im Zeitraum von 2020 bis 2024 ihren Bestand an Gemeindepfarrstellen auf zusammen 40 reduzieren. Davon betroffen sind gemäß einer Vorlage beider Dekanatssynodalvorstände die Johannesgemeinde Neu-Isenburg, die Kirchengemeinde Langen, die Evangelische Friedensgemeinde Mühlheim und die Evangelische Kirchengemeinde Seligenstadt und Mainhausen mit jeweils eine halben Pfarrstelle.
Bei der Ausstattung mit regionalen Pfarr- und Fachstellen schlagen die Dekanatssynodalvorstände den Synoden Kürzungen im Umfang von je einer halben Stelle im Bereich der regionalen Öffentlichkeitsarbeit, der Evangelischen Familienbildung sowie der Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge vor. Diese Kürzungen ermöglichen gleichzeitig die Errichtung einer so genannten Springerstelle, die Gemeinden in Vakanzzeiten unterstützen könnte. Für das zukünftige gemeinsame Dekanat ist zudem ab 2021 eine ganze Dekane-Stelle und einen 0,5-Anteil für Stellvertretung vorgesehen.
Die Voten aus der anschließenden Aussprache wollen die beiden Dekanatssynodalvorstände in ihre weiteren Beratungen einfließen lassen. Über den letztlich gültigen Sollstellenplan entscheiden beide Dekanatssynoden im Rahmen ihrer erneut gemeinsamen Frühjahrstagung am Freitag, 22. Februar 2019.