Baumschule Haufler darf am neuen Standort Sanitäranlagen bauen Toilettenstreit beigelegt

Dieses Bad in einem Gebäude der neuen Baumschule hätte längst fertig sein können. Bild: pelka

Hainhausen – Das Toilettenproblem der Baumschule Haufler am neuen Standort an der Rodgau-Ring-Straße in Hainhausen ist gelöst. Die Kreisbauaufsicht hat ihren Baustopp für einen Abwassersammeltank aufgehoben. Vorausgegangen war dem eine Prüfung des Falls durch die Untere Wasserbehörde (ebenfalls beim Kreis Offenbach). Nachdem sie grünes Licht gegeben hatte, zog die Bauaufsicht den Baustopp zurück und bot sogar die Erstattung von 344 Euro Widerspruchskosten an, die Firmenchef Thomas Haufler entstanden waren. Haufler darf jetzt Sanitäranlagen bauen und sie an den Tank anschließen. Bisher mussten Kunden und Personal Dixi-Klos benutzen.

Der Baustopp vom 28. April war unter delikaten Umständen und erst nach einem Hinweis des Zweckverbands Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) zustande gekommen (wir berichteten). Wobei markant ist, dass die Kreisbauaufsicht als Genehmigungsbehörde sich vom ZWO erst verklagen ließ, bevor sie tätig wurde.

Nach vergeblicher Aufforderung, durch eine einstweilige Anordnung (Baustopp) baurechtlich den Betrieb des Abwassersammeltanks zu untersagen, war der ZWO mit diesem Anliegen schließlich vors Verwaltungsgericht Darmstadt gezogen. Der ZWO wollte den Baustopp zum Schutz der Trinkwassergewinnung in den Wasserwerken Birkig und Lämmerhecke durchgesetzt wissen. Das geschah dann auch. Letztlich handelte es sich aber wohl um eine Definitionsfrage – und die Sorge des ZWO war unbegründet.

Ab hier wird der Fall kompliziert: Für die neue Baumschule im Wasserschutzgebiet, Zone 3, liegt eine Baugenehmigung vor. Die umfasst zwar auch den Abwassersammeltank, der im Freiflächenplan der Baugenehmigung ausdrücklich als solcher erwähnt ist. Eingebaut hat Haufler aber ein Teil, das im Datenblatt fälschlicherweise als Abwassersammelgrube bezeichnet wird. Der ZWO argumentierte, Abwassergruben (also nicht Abwassersammelgruben) seien in Wasserschutzgebieten verboten. Es liege mithin für Einbau und Nutzung keine baurechtliche Genehmigung vor.

Die Untere Wasserbehörde kam allerdings zu einer anderen Interpretation. Haufler hatte argumentiert, es handele sich bei dem Baukörper von zehn Kubikmeter Fassungsvermögen nicht um eine Abwassersammelgrube, sondern um den in der Baugenehmigung gestatteten Abwassersammeltank, aus dem kein Tröpfchen versickere. Das bestätigte ein Dichtigkeitsnachweis durch Experten. Die Abwässer würden komplett aufgefangen und danach fachgerecht entsorgt.

Der Landschaftsgärtner ist heilfroh, „dass sich alles – wenn auch spät – vollständig geklärt hat“. Er habe ja „nicht mal ein Handwaschbecken anschließen“ dürfen. Der im April bereits begonnene Bau von Kunden- und Personaltoiletten habe seither ruhen müssen. „Das  war für Kunden und die Belegschaft eine Zumutung.“ Ausgerechnet jetzt sei der Installateur in Urlaub, der Toilettenbau verzögere sich also leider erneut. Derweil blüht der am 1. Juni am neuen Standort gestartete Verkauf immer mehr auf. Rechtzeitig zum Herbst und zur Pflanzzeit ist frische Ware eingetroffen.

Von Bernhard Pelka

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