Mehr Erfolg gegen Kriminalität im Internet Jahresbilanz der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft

Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann spricht auf der Pressekonferenz über die erzielten Erfolge im vergangenen Jahr, aber auch über die Aufgaben, die in der kommenden Zeit auf die Generalstaatsanwaltschaft warten. Foto: Faure

Frankfurt (jf) – Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat ihre Jahresbilanz vorgestellt.  Dabei berichtete die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann von einigen Erfolgen, in einigen Bereichen bestehe aber auch Nachholbedarf.

Die Jahresbilanz der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat es in sich. Allein die Kurzfassung nimmt elf Seiten ein. „Die Arbeit der Staatsanwaltschaft wird nur dann in der Öffentlichkeit wahrgenommen, wenn es um große Verfahren geht. Aber sie geht weit über diese Verfahren hinaus“, sagte die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann und teilte mit, dass landesweit 260 neue Stellen im vergangenen Jahr geschaffen wurden, um die gestiegenen Anforderungen bewältigen zu können. Mit 390.652 Ermittlungsverfahren 2016 ist die Zahl um 5,5 Prozent gestiegen. Die 415 Staatsanwälte und 122 Amtsanwälte haben 390.924 Verfahren abgeschlossen – 7,1 Prozent mehr als 2015. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer betrug 2,1 Monate, etwas weniger als 2015. 

Mehr Ermittlungen gegen Terrorismus

„Wir müssen auch die Alltagskriminalität angehen, dürfen die Bürger nicht alleine lassen“, sagte Generalstaatsanwalt Helmut Fünfsinn. Dennoch gibt es Schwerpunkte. So seien die Ermittlungsverfahren im Bereich des islamischen Terrorismus deutlich angestiegen. „Hatten wir 2013 noch 53 derartige Verfahren, waren es 2016 schon 100, und 2017 sind es jetzt bereits 169“, erläuterte Fünfsinn. Dabei wurden 2016 zehn Verfahren von der Generalbundesanwaltschaft übernommen, 2017 waren es bisher 47. „Die steigenden Zahlen der von der Generalbundesanwaltschaft, mit der wir sehr gut kooperieren, übernommenen Ermittlungsverfahren machten bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt den Aufbau einer dritten operativen, für Terrorismusbekämpfung zuständigen Einheit erforderlich“, sagte Fünfsinn.

Auch die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Hessen sei ein echtes Erfolgsmodell, äußerte der Generalstaatsanwalt. Beispielsweise wurden 2016 bei der ZIT 1798 neue Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Kinderpornografie registriert. Auf diesem Feld gibt es eine gute Zusammenarbeit mit dem BKA und dem Zoll. „Aufgrund der guten Ermittlungsarbeit konnten erst kürzlich zwei Personen aus Berlin und Nordrhein-Westfalen festgenommen werden, die in Zusammenhang mit der kinderpornografischen Plattform unter der Bezeichnung ‚Elysium’ stehen“, sagte Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk.

Nachholbedarf beim Cybergrooming

Dennoch sind rechtspolitische Forderungen noch immer nicht umgesetzt worden, wie Kühne-Hörmann beklagte. „Die Strafandrohung von drei Jahren ist zu niedrig. Fünf Jahre sind gefordert, denn ein höheres Strafmaß ermöglicht auch den Einsatz anderer Mittel“, sagte Eva Kühne-Hörmann. „Derzeit ist es nicht möglich, dass Internetprovider Erkenntnisse über kinderpornografische Inhalte an die Behörden weitergeben können. Im Bereich des Cybergroomings, also der gezielten Ansprache Minderjähriger über das Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte aufzunehmen, besteht erheblicher Nachholbedarf“, betonte die Ministerin.

Ein weiteres Thema waren die Selbstbezichtigungen von Geflüchteten, ein Phänomen, das nicht nur in Deutschland zu beobachten ist. „Selbstbezichtigungen sind schwierig nachvollziehbar, denn die Nachforschungen müssen in den Herkunftsländern geführt werden“, sagte Fünfsinn. „Natürlich stellt sich die Frage, ob solche Menschen noch gefährlich sind oder ob sie nur Behauptungen erfinden, um Schutz zu erhalten. Bei diesem Thema sind wir längst nicht am Ende der Debatte. Patentlösungen gibt es nicht“, sagte die Ministerin.

Thema Syrien-Rückkehrer

Auch beim Thema Syrien-Rückkehrer müsse man weiter arbeiten: „Gerade wenn deutsche Staatsangehörige bei Gräueltaten beteiligt waren und es keinen funktionierenden Rechtsstaat an den Tatorten gibt, darf das nicht dazu führen, dass die Betroffenen faktisch straflos ausgehen und in Deutschland ihr vorheriges Leben wieder aufnehmen. Auf diesem Gebiet sind längst noch nicht alle Fragen beantwortet.“