Rätsel um Adas Selbstmord Krimi-Nachmittag bei der Arbeiterwohlfahrt Sachsenhausen

Jürgen Richter war wieder einmal in der Begegnungsstätte Riedhof zum alljährlichen Krimi-Nachmittag zu Gast, der bei der Arbeiterwohlfahrt Sachsenhausen bereits Kultstatus hat. Foto: Schieder

Sachsenhausen (ms) – Er ist schon Kult, der alljährliche Krimi-Nachmittag der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Sachsenhausen im Oktober. Am vergangenen Samstag begrüßten wieder zahlreiche Besucher Jürgen Richter, Kreisgeschäftsführer der Awo Frankfurt, bei Kaffee und Kuchen in der Begegnungsstätte Riedhof.

Empfangen wurde er mit einem „Happy Birthday“, denn er wurde dieser Tage 60 Jahre alt. Nach einer kurzen Begrüßung durch die Vorsitzende Otti Altmann ging es dann los. Spannenden und Kurioses stand diesmal auf dem Programm, ausgesucht von Richter, dessen Hobby Kriminalfälle sind.

Er begann mit einem Mordfall in Frankfurt aus den 1920er Jahren, der nie aufgeklärt wurde. Ada Hopf, eine Prominentengattin, wurde nahe ihrer Wohnung durch drei Schüsse verletzt aufgefunden, an denen sie starb. Zuerst ging man von einem Selbstmord aus, doch dann wies ein Chirurg darauf hin, dass sie die drei Schüsse sich unmöglich selbst zugefügt haben konnte. Es gab dann bald noch andere Indizien, die für einen Mord sprachen. Einige Zeit später beging dann ihr erster Ehemann in München Selbstmord.

Fälle von früher

Wenn alle Zeugen einer Tat vor Gericht eine Schlägerei anderes beobachtet haben und andere Tatwaffen gesehen haben wollen, dann kann das einen Richter schon zur Verzweiflung bringen. So geschehen in Moabit. Eine Kuriosität auch eine Verordnung aus dem Jahr 1929 in der Oststeiermark, wo es bei Strafe verboten wurde, läufige Hunde frei laufen zu lassen.

Ebenfalls komisch ist ein Fall aus dem Jahre 1925. Da beschlossen zwei Sträflinge im Knast eine Filmgesellschaft zu gründen, bei der nur Laiendarsteller beschäftigt werden sollten, die auch noch für die „Ehre“ bezahlen sollten, und nur in Mutter Natur gefilmt wurde. Doch die Mutter einer jungen Frau wurde misstrauisch. Einer der beiden Unternehmer war stets nicht da. Sie forschte nach und stieß dabei auf das Gefängnis, in dem die beiden gesessen hatten.

Oft drohte die Todesstrafe

In der Nazizeit stand ja bekanntlich auf vieles die Todesstrafe wie auch das Abhören von Feindsendern und bei einigen Dingen sogar der Versuch so bestraft wurde. 1935 fand man in einer Kellerwohnung zwei tote Kinder und das dritte starb kurz danach auch. Die Mutter hatte sie tagelang alleingelassen und war mit Männern herumgezogen. Sie zeigte sich uneinsichtig. Aber nicht einmal ein psychologisches Gutachten über sie wurde eingeholt, sondern sie einfach zum Tode verurteilt.