Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Hainburg 50 Jungfasane ausgesetzt

Die Hainburger Jagdgenossenschaft führte ihre satzungsmäßige Jahreshauptversammlung durch, zu der Jagdvorsteher Bernhard Bessel die Mitglieder eingeladen hatte.

Tagesordnungspunkte waren der Bericht des Jagdvorstehers, die Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers; auch musste über die Verwendung des Jagdertrages entschieden werden.

Die Prüfung der Kasse führte nach dem Bericht der beiden Kassenprüfer zu keinerlei Beanstandungen, sodass dem Jagdvorstand und dem Kassenverwalter einstimmig Entlastung erteilt wurde. Von dem vorhandenen Jagdertrag sollen die Brachflächen „Fuchslöcher“ und „Russenhütte“ gemulcht werden. Weiterhin sollen in den Revieren Jungfasane zur Stärkung des Bestandes ausgesetzt und auch das Anlegen von Blühflächen unterstützt werden.

Ausführlich unterrichtet wurden die Jagdgenossen über die seit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese legt erstmalig europaweit einheitlich die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Nach dieser Verordnung müssen also auch bei einer Jagdgenossenschaft die jeweils Betroffenen über die Verarbeitung und den Umgang mit den Daten sowie ihre persönlichen Rechte informiert werden.

Über den Wildbestand in den Revieren wurde ein Überblick gegeben. So wurden im vergangenen Jahr die Abschusspläne in beiden Revieren erfüllt. Beim Niederwild ist ein gleichbleibender Besatz beim Hasen und Fasan festzustellen, die nicht bejagt wurden. Der Fuchsbesatz ist leicht rückläufig, was auch mit der der Fuchsräude (Parasiten-Hauterkrankung) zusammen hängt. Eine Übertragung und Ansteckung auf den Hund ist möglich, aber nicht auf den Menschen. Es geht daher die dringende Bitte an alle Hundehalter, die Hunde immer anzuleinen, um einer Ansteckung des Hundes vorzubeugen.

Schwarzwild ist im Revier anzutreffen und hat auch schon Wildschäden verursacht, die aber von den Pächtern wieder in Ordnung gebracht wurden. Stark verbreitet sind insgesamt die Rabenvögel, also Raben- und Saatkrähe sowie Elster. Auch der Waschbär ist im Revier anzutreffen.

Die Jagdpächter beklagten sich insbesondere über die Wildeinfälle, die durch freilaufende Hunde verursacht wurden. Es sollte daher für jeden Hundehalter selbstverständlich sein, dass er seinen Hund außerhalb der geschlossenen Ortslage an der Leine führt. Auch die meisten Spaziergänger, Radfahrer oder Jogger sind für angeleinte Hunde dankbar. Und das nicht nur während der allgemeinen Leinenpflicht vom 1. März bis 15. Juni. Jagdvorsteher Bernhard Bessel: „Während der Zeit der allgemeinen Leinenpflicht haben wir festgestellt, dass ein Großteil der Hundehalter sich vorbildlich verhalten hat. Es gibt aber auch Halter, deren Hund unangeleint im Naturschutzgebiet unterwegs ist.“

Richtig ärgerlich für die Landwirte wird es, wenn Hundekot das Futter der Tiere verschmutzt, also im frisch gemähten Gras ihre Geschäfte machen. Das ist eine Infektionsquelle ersten Ranges, denn Gras ist Lebensmittel für die Tiere auf dem Hof und dann als Futter nicht mehr zu verwenden. Es muss entsorgt werden.

Jagdvorsteher Bessel weiter: „Ein Plastikbeutel beseitigt das „Problem“. Und es findet sich in der Nähe ein Abfalleimer, in dem die Hinterlassenschaft deponiert werden kann. Hundekotbeutel mit Inhalt gehören deshalb nicht in die Wiese und nicht ins Feld.“