Rathausorden zum 24. Mal vergeben / Beste Stimmung im Rathaussaal Christa Winter und Theo Biegel besonders geehrt

Zum 24. Mal wurde der Rathausorden in Seligenstadt vergeben. Im Anschluss an die Ordensverleihung kamen die Preisträger für ein Gruppenbild zusammen.  Foto: zmd

Seligenstadt (red) – Ehre wem Ehre gebührt: „Der „Rathausorden“ und der „Rathausorden für besondere Verdienste“ 2018 sind verliehen. Insgesamt legte Bürgermeister Daniell Bastian sieben weiblichen und vier männlichen Narren den Rathausorden am Sonntag im Großen Sitzungssaal um und bedachte sie mit einer Urkunde und einem Präsent. Den Rathausorden für besondere Verdienste bekamen eine Dame und ein Herr, Christa Winter von der Gruppe Burkard-Winter und Theo Biegel von den Seligenstädter Fastnachtsfreunden.

Alle Ordensträger sowie das Seligenstädter Prinzenpaar trugen sich im Anschluss an die Verleihung in das Goldene Buch der Stadt ein. Musikalisch begleitet wurde die Veranstaltung von der Seligenstädter Stadtkapelle unter der Leitung von Mathias Müller. „Es ist eine schöne Veranstaltung und ich würdige die verdienten Fastnachter sehr gerne. Von einer Ordensträgerin weiß ich, dass ihre Tochter extra für die Verleihung aus England angereist ist“, so Bürgermeister Daniell Bastian. Ordensträger: Stephanie Bauer-Neeb von der Gruppe Burkard-Winter, Norbert Zöller von den Maries-Bunker-Schlumber, Martina Disser von der Kolpingfamilie, Nicole Fecher von dem Gesangverein Germania 03 Seligenstadt, Jean Reiling von der Bürgergarde, Uschi Huwald von dem Sängerchor der Turngemeinde, Gunther Rausch von der Gesellschaft der Freunde, Ehrentrude Paschold vom Blockhausclub, Karlheinz Schuck von den Kabbesbabblern, Nadine Rizzo von der Harmonie Froschhausen und Sabine Rückert von Brigittes Gruppe.

Die Voraussetzung für die Verleihung des Rathausordens ist, dass die Ordensträger elf Jahre ununterbrochen aktiv in der hiesigen Fastnacht in hervorgehobener Position oder mit besonderen Aktivitäten tätig war. Wer mindestens 22 Jahre ununterbrochen aktiv mitgemacht hat, kann diesen Orden auch bekommen, ohne dass die Tätigkeit in hervorgehobener Position ausgeübt werden sein muss.

Noch größere Anforderungen werden an die Anwärter für die Verleihung des Rathausordens für besondere Verdienste gestellt.

Dazu muss die närrische Tätigkeit in der Regel mindestens 25 Jahre ununterbrochen und in hervorragenden Positionen ausgeübt worden sein. Auch wer mindestens 35 Jahre aktiv tätig war, kann den Rathausorden für besondere Verdienste erhalten.

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