Die Codierung hilft im Kampf gegen den Fahrraddiebstahl sowie zur besseren Wiederfindung. Hierzu sind zwei ausgefüllte „Codieraufträge“, der Personalausweis sowie der Kaufbeleg (Rechnung) mitzubringen.
Ein Fahrrad darf nur dann codiert werden, wenn der Eigentümer seinen Personalausweis und den Kaufbeleg vorlegt. Sollte der Beleg nicht mehr vorhanden sein, kann alternativ eine Eigentumserklärung abgegeben werden. Diese Daten werden dann mit der Polizei abgeglichen. Die Höhe der Kosten sind abhängig vom Rahmentyp (Aufwand) und liegen bei zehn, beziehungsweise 15 Euro.
ADFC-Mitglieder zahlen lediglich zwischen fünf und zehn Euro. Für Neumitglieder ist die Codierung kostenfrei. Weitere Informationen zum ADFC und ihre Mitgliedervorteile finden Interessierte unter www.adfc.de/mitgliedschaft/uebersicht-mitgliedschaft.
Den Codierauftrag sowie die Eigentumserklärung finden Interessierte online unter www.adfc-hessen.de/service/codierung/codiertermine.php.