Erweiterungswünsche bei Supermärkten Neue „Grundfilialen“

Als Parkplatz-Erweiterung will Lidl dieses Grundstück nutzen, auf dem früher ein Autohaus mit Kfz-Werkstatt und Tankstelle stand.

Seligenstadt – Während die beiden Verbrauchermärkte Lidl und Aldi ein großes Geheimnis um ihre Ausbaupläne an der Aschaffenburger Straße machen und fast nichts herausrücken, beschreibt ein eben in den Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung gelangter Antrag des Magistrats nahezu jede Einzelheit der anstehenden Umstrukturierung des gesamten Areals.

Anlass ist eine von der Stadt Seligenstadt beabsichtigte Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 28, „Südlich der K185, zwischen Aschaffenburger Straße und der Wasserburg.“ Konkret geht es um die planungsrechtliche Regelung des Einzelhandelsstandorts. Über die dazu geplante Einleitung eines Bauleitplanverfahren hat die Stadtverordnetenversammlung in Kürze zu befinden, damit verbunden wäre eine Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010.

Lidl und Aldi wollen ihre Märkte vergrößern und modernisieren, sagt Bürgermeister Daniell Bastian (FDP). Die Rede ist von einer Aufstockung auf 1400 Quadratmeter Verkaufsfläche als Ergebnis von Nachfrage und Strukturwandel. Bedeutet: breitere Gänge, Herabsetzung der Regale, Einfügung von Backbereichen, also bequemerer Einkauf. Dies freilich ohne wesentliche Erweiterung des Sortiments. „Inzwischen haben alle Anbieter (…) eine Basisfiliale, Innenstadtfiliale, Fachmarktcenter und Metrofiliale entwickelt“, erläutert der Magistrat in seiner Drucksache.

Die Supermärkte wollen sich allerdings nicht so recht in die Karten schauen lassen: Aldi bittet um Verständnis, „dass wir zum aktuellen Zeitpunkt keine Angaben zu etwaigen Planungen machen möchten. Wir können gerne auf Sie zukommen, sobald wir weitere Informationen vorliegen haben, die wir mit Ihnen teilen können“, so die Unternehmensgruppe Süd mit Sitz in Mülheim an der Ruhr. Lidl, so Bruno Niedermaier, Immobilienleiter der Lidl-Regionalgesellschaft Alzenau, entwickele sein gesamtes Filialportfolio qualitativ und quantitativ weiter. „Auch in Seligenstadt möchten wir unseren Kunden eine moderne Einkaufsstätte mit attraktiven Einkaufsbedingungen bieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir darüber hinaus aktuell keine Angaben machen, da wir uns noch in der Planungsphase befinden.“

Schon länger laufende Gespräche zwischen Stadt und Märkten, in die auch das Regierungspräsidium Darmstadt einbezogen ist, seien nun konkret geworden, fährt Bastian fort. Das Gebiet solle umgestaltet und aufgewertet werden: „Derzeit ist das ja keine Visitenkarte, jetzt bietet sich die Chance“. Zudem sei die wohnortnahe Erhaltung der Versorgung im Sinne der Allgemeinheit. Die beiden Supermärkte an der Aschaffenburger Straße sind nach Angaben des Magistrats allerdings baulich an das alte Konzept gebunden und in der Gestaltung eingeschränkt. Beide wollen auf den etablierten Standorten neue Grundfilialen errichten und seien mit dem Ziel der planungsrechtlichen Absicherung an die Stadt herangetreten. Dies auch, weil Erweiterungen bereits zur „Großflächigkeit“ geführt haben und eine städtebauliche Regelung erforderlich machen.

Der Bebauungsplan 28, seit Ende des Jahrs 1999 rechtswirksam, definiert ein sogenanntes Mischgebiet. Zur Aschaffenburger Straße hin haben sich Gewerbe und Einzelhandelsgebiete zur Grundversorgung des Bevölkerung angesiedelt. Im rückwärtigen Bereich zur Wasserburg hin sind auf drei Grundstücken Wohngebäude entstanden, „eine planungsrechtlich konforme Gebietsentwicklung“, wie der Magistrat in seinem Antrag konstatiert. Das einst angestrebte Ziel der Stadt, mit der Mischgebietsregelung „Großflächigkeit“ der Märkte zu verhindern, unterlief die Genehmigungsbehörde 2016, als sie das gemeindliche Einvernehmen kassierte und eine ganz erhebliche Erweiterung einer Discounter-Verkaufsfläche zuließ - ein Eingriff in die Grundzüge der Planung. Zudem ist die Bebaubarkeit zweier angrenzender Grundstücke - Sitz des zweiten Discounters und eines Getränkemarkts - nicht geregelt. Dort gilt also Analogbebauung nach Paragraf 34, Baugesetzbuch. Aber welche Folgen hätte das auf die gewerbliche Gesamtsituation der Stadt?

Im Jahr 2017 legte die Stadt ein - damals im Stadtparlament sehr umstrittenes - Einzelhandelskonzept der GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (Köln) samt Steuerungsempfehlungen vor „mit dem Ziel der Einzelhandelssteuerung zum Schutz und zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche“. Für das Gebiet Aschaffenburger Straße ist eine Modernisierung/Erweiterung der bestehenden Betriebe sowie die Überplanung als Sondergebiet angeregt.