Jury für den Hessischen Denkmalschutzpreis 2017 besucht Grabungen Zellhügel ist besonderes Bodendenkmal

Gute Chancen auf den Denkmalschutzpreis des Landes Hessen hat der Geschichts- und Heimatverein Mainhausen. Seit zehn Jahren sind die Mitglieder auf der Suche nach frühgeschichtlichen Spuren am „Zellhügel“. Foto: zbo

Zellhausen (zbo) – Vor einigen Tagen bereiste eine Jury aus Vertretern der Denkmalbehörden, des Handwerks, Denkmaleigentümern und der Stifter des Preises 14 Objekte, die in die engere Auswahl für den Hessischen Denkmalschutzpreis 2017 kommen. Der „Zellhügel“ auf der Gemarkung der Gemeinde Mainhausen-Zellhausen ist ein außergewöhnliches Bodendenkmal, das erstmals 1953 vom damaligen Kreisdenkmalpfleger Karl Nahrgang untersucht wurde. 

Bekannt war, dass an dieser Stelle eine Wallfahrtskirche, die Zellkirche, stand, die zwischen 1816 und 1820 abgerissen wurde. Bei seinen Untersuchungen entdeckte Nahrgang eine Befestigungsanlage, die er in karolingische, vielleicht aber auch spätmerowingische Zeit datierte. 2007 regte der Geschichts- und Heimatverein Mainhausen an, am Zellhügel in Zusammenarbeit mit der UDSB des Kreises Offenbach mit modernen archäologischen und naturwissenschaftlichen Methoden erneut zu graben und die Ergebnisse mit wissenschaftlicher Sorgfalt zu dokumentieren.

Bodenradaruntersuchungen und insgesamt sieben Grabungskampagnen zwischen 2007 und 2016 führten zu dem Ergebnis, dass es sich bei der bisher nur als „frühmittelalterliche Befestigung“ bekannten Fundstelle um einen der bedeutendsten frühmittelalterlichen Siedlungsplätze im Rhein-Main-Gebiet handelt.

Diese Aktivitäten und besonders die Grabungsergebnisse haben öffentliche Aufmerksamkeit über die Region hinaus erzeugt.