notwendig sei Sollte dieser Nachweis nicht vorgezeigt werden, könne kein Holzleseschein ausgehändigt werden. Ebenso sei es aus Umweltschutzgründen erforderlich, dass zugestimmt werde, die Säge ausschließlich mit Bio-Öl zu betreiben.
„Sind die Voraussetzungen gegeben, wird jedem Käufer ein sogenannter Polder zugewiesen, also eine Art Sammelstelle im Wald, an der das Holz entnommen werden darf“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. „Pro Schein wird lediglich ein Polder zugeteilt und mit einer Lagekarte mitgeteilt. Polder, die nicht individuell vergeben wurden, dürfen nicht
genutzt werden. Bei dem angebotenen Holz handelt es sich um hochwertiges
Buchenholz.
Neu bei der Vergabe ist auch, dass ausschließlich größere Stämme, also Industrieholz angeboten werden, keine Kronengehölze“.