In Brut- und Setzzeit Dietzenbachs Bürgermeister appelliert an Hundehalter

Vor wenigen Tagen hat die bis zum 15. Juni dauernde so genannte Brut- und Setzzeit begonnen, in der die Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen und aufziehen. Da in dieser Zeit frei laufende Hunde eine besondere Gefährdung und Beunruhigung für Wildtieren und deren Nachwuchs darstellen, appelliert Bürgermeister Jürgen Rogg an die Einsicht der Hundehalter. Foto: dpa

Dietzenbach (red) – Nachdem Anfang März die bis 15. Juni dauernde so genannte Brut-und Setzzeit begonnen hat, in der die Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen und aufziehen und in der frei laufende Hunde eine besondere Gefährdung und Beunruhigung für Wildtieren und deren Nachwuchs darstellen, appelliert Bürgermeister Jürgen Rogg in seiner Eigenschaft als Vorsteher der Dietzenbacher Jagdgenossenschaft erneut an die Einsicht der Hundehalter.

„Nehmen Sie darauf Rücksicht und nehmen Sie ihre Hunde in der Wald- und Feldgemarkung an die Leine“, bittet der Rathauschef die Hundehalter. „Lassen Sie Ihre Hunde auf den Wegen oder am direkten Wegesrand laufen. Die Kontrollen durch die Stadtpolizei werden wir in diesem Jahr drastisch erhöhen.“ In Naturschutzgebieten müssen Rogg zufolge Hunde grundsätzlich angeleint werden.

Halter müssen Hunde stets unter Kontrolle haben

Auch müssten Hundehalter den Hund jederzeit unter Kontrolle haben, auch wenn es für Dietzenbach keine generelle Anleinpflicht für Hunde in der Wald- und Feldgemarkung gebe. „Es ist mir unerklärlich mit welcher Ignoranz manche Hundehalter sich darüber hinwegsetzen beziehungsweise ihren Einfluss auf ihren Hund komplett überschätzen“, sagt Jürgen Rogg. „Jedes Jahr werden Wildtiere von Hunden gerissen oder zu Tode gehetzt. Manchmal bekommen es die Hundehalter gar nicht mit, da ihr Hund mal eben für einige Zeit im Wald verschwindet. Dies ist nicht tolerierbar und Hundehalter machen sich strafbar.“

Denn die Hessische Gefahrenabwehrverordnung regeledas Halten und Führen von Hunden und schreibe in Paragraph 1 Absatz 1 vor: „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.“ Herumstreunende Hunde – und auch Katzen – könnten von Jagdpächtern und Forstbeamten in Wald und Feld abgeschossen werden, wenn erkennbar kein Halter in der Nähe sei. Im Extremfall seien Jäger nach dem Bundesjagdgesetz sogar berechtigt, trotz anwesender Begleitperson auf wildernde Hunde zu schießen, wenn diese sich offenkundig der Einwirkung ihres Besitzers entzogen hätten. In jedem Falle sei es strafbar, wenn der Halter es zulasse beziehungsweise nicht in der Lage sei , es zu unterbinden, dass sein Hund hinter Wild herjage.

Tiere haben immer wieder Rückzugsorte

„Durch den ständig wachsenden Siedlungsdruck und die räumliche Nähe der menschlichen Siedlungen werden die Rückzugsgebiete für freilebende Tiere immer kleiner und störanfälliger, insbesondere, wenn sie mit der Brut oder der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sind“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung. „So können beispielsweise Rehe und Hasen, aber auch Bodenbrüter wie Rebhühner, Fasane und Enten bei Störungen durch Menschen oder freilaufende Hunde von ihrem Nachwuchs beziehungsweise ihren Gelegen getrennt werden, die dann schnell auskühlen oder aber leicht den Hunden oder natürlichen Feinden zum Opfer fallen. Allerdings sollen scheinbar „verwaiste“ Junghasen oder Rehkitze keinesfalls angefasst werden, denn wenn dem Nachwuchs plötzlich menschlicher Geruch anhaftet, könnten die Elterntiere ihre Jungen tatsächlich verstoßen“.

Daher sei gerade während der so genannten Brut- und Setzzeit im Frühjahr besondere Rücksicht auf die freilebenden Tiere zu nehmen. .