Friedhofsverwaltung bittet darum nicht genehmigten Grabschmuck und Ruhebänke wegzuräumen Die Friedhofslandschaft erhalten

Die gültige Dietzenbacher Friedhofsordnung sieh vor, dass direkt nach Beisetzungen in geringem Umfang, längstens für die Dauer von einer Woche, Blumenschmuck, Kerzen oder Erinnerungsbilder vor den Urnenwänden oder an Baum- und Rasengräbern abgestellt oder abgelegt werden dürften. Foto: Dreger

Dietzenbach (red) – „Der Trend zeigt, dass die Urnengräber auf dem Friedhof in den letzten Jahren

verstärkt nachgefragt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Städtischen Betriebe Dietzenbach. „Dabei gehören die Anlagen zu den Grabstätten, die keinen Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen mit sich bringen. Die Pflege der Urnengrabstellen sowie der im Umfeld befindlichen Wege, der Grünflächen und der Bäume übernimmt grundsätzlich die Stadt“.

Die gültige Friedhofsordnung sehe vor, dass direkt nach Beisetzungen in geringem Umfang, längstens für die Dauer von einer Woche, Blumenschmuck,

Kerzen oder Erinnerungsbilder vor den Urnenwänden oder an Baum- und Rasengräbern abgestellt oder abgelegt werden dürften. Spätestens nach Ablauf dieser Wochenfrist müssten die Grabbesucher die Erinnerungsstücke in den eigens dafür aufgestellten Behältnissen entsorgen.

„In der Regel funktioniert das gut“, teilt die Friedhofsverwaltung mit. Jedoch sei immer wieder Anlass, an die entsprechende Vorschrift zu erinnern. Die Städtischen Betriebe bitten daher, alle derzeit verbliebenen Kränze, Kerzen, Blumenschmuck und Ähnliches bis zum morgigen Freitag, 23. März zu entfernen.

Ein weiteres Aufgabenfeld ergebe sich aus privaten Bänken, die an Gräbern aufgestellt seien. Diese Sitzgelegenheiten seien von der Verwaltung nicht

genehmigt, so besage Paragraf acht der Friedhofsordnung, dass Ruhebänke und Stühle sowie sonstige Sitzgelegenheiten nur mit Einwilligung der Friedhofsverwaltung an oder auf Grabstätten aufgestellt werden dürften. Im Sinne der Besucher seien bisher einige Bänke toleriert worden. In der letzten Zeit veränderten neu angebrachte Sitze durch unterschiedliche Farben und Formen jedoch die Friedhofslandschaft wesentlich. Nicht nur, dass sich bereits

Friedhofsbesucher über den Anblick beschwert hätten, auch seien die Bänke nicht selten ein Hindernis beim Rasen- und Heckenschnitt. Hinzu komme, dass die Stadt im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht die Sicherheit gewährleisten müss. „Das ist bei willkürlich aufgestellten Sitzgelegenheiten aber nicht möglich“, betont die Friedhofsverwaltung.

Alle Bänke, für die es keine schriftliche Genehmigung zur Aufstellung gibt,

müssten daher ebenfalls bis zum morgigen Freitag, 23. März entfernt werden. Die Städtischen Betriebe würden auch weiterhin für die Friedhofsbesucher Sitzgelegenheiten erhalten, neue schaffen und den Bestand langsam aufstocken.

„Leider ist es aber nicht möglich, für jeden Grabnutzer in unmittelbarer Nähe eine Bank aufzustellen“, sagt das Team. Ähnlich verhalte es sich mit den Wasserschöpfstellen und den Abfallentsorgungsbehältern.