Brutzeit und Setzzeit hat am 1. März in Dietzenbach begonnen Für Wuffis jetzt ein Muss: Hunde müssen an die Leine

Hunde müssen in der Brut- und Setzzeit an die Leine. Foto: dpa

Dietzenbach (red) – Vom 1. März bis 15. Juni jeden Jahres dauert die so genannte Brutzeit und Setzzeit, in der die Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen und aufziehen.

Nach Angaben von Bürgermsister Jürgen Rogg stellen frei laufende Hunde in dieser Zeit eine besondere Gefährdung und

Beunruhigung für Wildtiere und deren Nachwuchs dar.

In seiner Eigenschaft als Vorsteher der Dietzenbacher Jagdgenossenschaft appelliert der Rathauschef erneut an die Einsicht der Hunde halter.

„Nehmen Sie darauf Rücksicht und nehmen Sie ihre Hunde in der Wald- und

Feldgemarkung an die Leine“, so Rogg in einer Pressemitteilung. „Lassen Sie Ihre Hunde auf den Wegen oder am direkten Wegesrand laufen. Die Kontrollen durch die Stadtpolizei werden wir in diesem Jahr erhöhen.“

In Naturschutzgebieten immer an die Leine

Rogg zufolge müssen Hunde in Naturschutzgebieten grundsätzlich angeleint werden. Auch müssten Hundehalter den Hund jederzeit unter Kontrolle haben, auch wenn es für Dietzenbach keine generelle Anleinpflicht für Hunde in der Wald- und

Feldgemarkung gebe.

„Es ist mir unerklärlich, mit welcher Ignoranz manche Hundehalter sich darüber hinwegsetzen beziehungsweise ihren Einfluss auf ihren Hund komplett überschätzen, so Bürgermeister Jürgen Rogg,. „Jedes Jahr werden Wildtiere von Hunden gerissen oder zu Tode gehetzt. Manchmal bekommen es die Hundehalter gar nicht mit, da ihr

Hund mal eben für einige Zeit im Wald verschwindet. Dies ist nicht tolerierbar“.

Denn die Hessische Gefahrenabwehrverordnung regele das Halten und Führen von Hunden und schreibe in Paragraph eins Absatz eins vor: „Hunde sind so zu halten und zu

führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.“

Herumstreunende Hunde – und auch Katzen – könnten von Jagdpächtern und Forstbeamten in Wald und Feld abgeschossen werden, wenn erkennbar kein

Auf wildernde Hunde darf geschossen werden

Halter in der Nähe sei Im Extremfall seien Jäger nach dem Bundesjagdgesetz sogar berechtigt, trotz anwesender Begleitperson auf wildernde Hunde zu schießen, wenn diese sich offenkundig der Einwirkung ihres Besitzers entzogen hätten. In jedem Falle sei es strafbar, wenn der Halter es zulasse beziehungsweise nicht in der Lage sei, es zu unterbinden, dass sein Hund hinter Wild herjage.

Durch den ständig wachsenden Siedlungsdruck und die räumliche Nähe der menschlichen Siedlungen würden die Rückzugsgebiete für freilebende Tiere immer kleiner und störanfälliger, insbesondere, wenn sie mit der Brut oder der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt seien.

So könnten beispielsweise Rehe und Hasen, aber auch Bodenbrüter wie Rebhühner, Fasane und Enten, bei Störungen durch Menschen oder freilaufende Hunde von ihrem Nachwuchs beziehungsweise ihren Gelegen getrennt werden, die dann schnell auskühlten oder aber leicht den Hunden oder natürlichen Feinden zum Opfer fielen.

Allerdings sollten scheinbar verwaiste Junghasen oder Rehkitze keinesfalls angefasst werden, denn wenn dem Nachwuchs plötzlich menschlicher Geruch anhafte , könnten die Elterntiere ihre Jungen tatsächlich verstoßen.

Daher sei gerade während der Brut- und Setzzeit im Frühjahr besondere Rücksicht auf die freilebenden Tiere zu nehmen.

 

Kommentare

Artikel Hunde an die Leine.

Sehr geehrte Herr Rogg. Ich wohne nun schon 50 Jahre in Dietzenbach. Was die letzten Jahre über Leinenpflicht in der Brutzeit geschrieben wurde finde ich lächerlich. Es gab schon immer Bodenbrüter, aber dann sollte man auch beachten dass die Bauern die Felder und Wiesen, wo angeblich die Vögel brüten, nicht überdüngen. Es stink zum Himmel auf den Wiesen und Feldern. Kein normales Tier brütet dort. Deshalb halte ich nichts von Ihrer Leinenpflicht. Es wird jedes Jahr immer und immer wieder aufgewärmt . Die schlimmen Hundebesitzer nun werden sie wieder beschimpft und gejagt. Ich kann es nicht mehr hören. Da nutzt auch Ihre neu eingerichtete Kinderstube nichts. Vor kurzem war da nebenan noch ein Garten mit Stromzaun. Nun ist der Garten weg und plötzlich ist dort eine Kinderstube für Rehe etc. eingerichtet. Das mag ignorant klingen,aber ich sehe dies nicht ein, meinen Hund monatelang einzusperren und an der Leine zu führen. Wo ist Ihre Auslauffläche???

Dann sollten sie sich keinen

Dann sollten sie sich keinen Hund halten! Hunde, die hinter Rehen herjagen, jagen und beissen auch Kinder!

Schwachsinn

So ein Schwachsinn. Das kann nur jemand schreiben der keinerlei Ahnung hat.