Stadt kauft Immobilie im Gewerbegebiet Neue Unterkunft bietet Platz für bis zu 180 Flüchtlinge

Die Kreisstadt Dietzenbach wird die Gewerbe-Immobilie Justus-von-Liebig-Straße 19 in Dietzenbach kaufen, um dort eine Flüchtlingsunterkunft zu betreiben Foto: Kammermeier

Dietzenbach (red) – Die Kreisstadt Dietzenbach wird die Gewerbe-Immobilie Justus-von-Liebig-Straße 19 in Dietzenbach kaufen, um dort eine Flüchtlingsunterkunft zu betreiben. Das hat der Magistrat der Stadt in seiner Sitzung am 18. Januar beschlossen.

Im Beschluss enthalten sind nach Angaben der Stadtmarketing-Agentur der Erwerb der Liegenschaft, die Schaffung einer

Übergangslösung für die kurzfristige Unterbringung von 65 Geflüchteten und

der anschließende Umbau als Flüchtlingsunterkunft. Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich den Angaben zufolge auf insgesamt etwa 2,4 Millionen Euro.

Hierin enthaltenseien der Anschaffungspreis, die Erwerbsnebenkosten und die Umbaukosten. Das dreigeschossige Bürogebäude mit Produktions- und Lagerflächen hat pro

Etage etwa 857 Quadratmeter und eine Gesamtnutzfläche von 2.570 Quadratmeter.

Strategisches Konzept der Liegenschaft

1. Das erste Obergeschoss wird als kurzfristige Notunterkunft für etwa 65 Personen nutzbar gemacht. Dies wird durch die vorhandene Aufteilung

(ehemalige Büroeinheiten, Küchen und Toilettenanlagen) begünstigt. Weiterhin wird ein Aufenthaltsraum in der ehemaligen Werkstatt entstehen und

Sanitärcontainer werden für diesen Zeitraum angemietet. Die Zuweisungen

von Flüchtlingen durch den Kreis Offenbach erfolgen wöchentlich. Somit ist

die Schaffung von kurzfristigen Unterbringungsmöglichkeiten dringend erforderlich. Gleichzeitig wird am Ausbau des zweiten Obergeschosses und des Erdgeschosses gearbeitet werden.

2. Das zweite Obergeschoss wird dauerhaft als Gemeinschaftsunterkunft für maximal 90 Personen umgebaut. Es werden Einzelräume für vier bis acht

Personen entstehen. Sanitärbereiche, Küchen und Gemeinschaftsflächenwerden zentral in der Mittelzone der Etage geplant. Nach Fertigstellung des Geschosses erfolgt ein Umzug der Bewohner aus dem ersten Obergeschoss

in das zweite Obergeschoss. 3. Nun wird das erste Obergeschoss für eine längerfristige Nutzung in 15 Mikroappartements umgebaut. Je vier bis sechs Personen teilen sich etwa 41 Quadratmeter. Das Erdgeschoss wird nicht zur Unterbringung ausgebaut, sondern bietet Platz für den zusätzlichen Raumbedarf, beispielsweise für Büros, für Besprechungszimmer der Sozialarbeiter und für Schulungsräume.

Damit bietet das Gebäude ein zusätzliches Angebot und kann als Anlaufstelle für Flüchtlinge in Dietzenbach, wie ein Flüchtlingszentrum genutzt werden. Konzeptionelle Überlegungen aus der Projektstelle Flüchtlinge konnten bereits in der Planung umgesetzt werden. Demnach

können in diesem Gebäude zehn Büroarbeitsplätze, ein Schulungs- und Multifunktionsraum etwa für Workshops, Veranstaltungen und Supervision, ein

Fitness- und Lagerraum für Sachspenden und ein Wäschereiraum realisiert

werden.

„Die Unterbringung von Geflüchteten im Gewerbegebiet ist keine gute Lösung“, sagt Erster Stadtrat Dieter Lang. „Allerdings bleibt uns angesichts der aktuellen Situation keine andere Wahl als diesen Schritt zu gehen. Das Gebäude ist groß genug und bietet über die reine Unterbringung hinaus zusätzliche Angebotsmöglichkeiten unter einem Dach. Das erleichtert die Arbeit der Betreuer, der Verwaltung und fördert die soziale Anbindung.“

„Auch wenn die Unterbringung von Flüchtlingen

derzeit höchste Priorität hat, dürfen wir den Aspekt der Integration von Flüchtlingen nicht außer Acht lassen“, ergänzt Bürgermeister Jürgen Rogg. Mit diesem Nutzungskonzept denken wir schon einen Schritt weiter. Sprache, Weiterbildung und Qualifizierungsmöglichkeiten unter einem Dach.“

Den Angaben zufolge hat die Stadtverordnetenversammlung am 27. November 2015 den Ankauf und die Herrichtung der Liegenschaft Justus-von-Liebig-Straße 30 beschlossen. In dem Beschlusstext sei eine Option aufgenommen worden, die das Ausweichen auf eine vergleichbare Liegenschaft zum Zweck des Betriebes einer

Flüchtlingsunterkunft ermögliche wenn sich diese als geeigneter erweise.

Diese Möglichkeit sei damals, in Anbetracht der Notwendigkeit zur schnellen Entscheidung und mit dem Anspruch zur Findung der bestmöglichsten und wirtschaftlichsten Lösung, offen gelassen worden. Dank dieser Option könne nun das geeignetere Gebäude Nummer 19 umgestaltet werden.

Die Gegenüberstellung und Bewertung der beiden Objekte habe ergeben, dass die Justus-von-Liebig-Straße 19 das wirtschaftlichere Kaufobjekt sei. Im Ergebnis verfüge es über eine um 50 Prozent größere Flächenkapazität. Dies habe zur Folge, dass deutlich mehr Personen untergebracht werden können. Im Durchschnitt sei eine Belegung mit 120 und maximal mit 180 Personen möglich. Die Kapazitäten

seien demzufolge erheblich höher verglichen mit der Justus-von-Liebig-Sttraße 30.

Nur durch ausreichend vorhandene Flächen könne das strategische Konzept umgesetzt werden. Es entstehe eine Gemeinschaftsunterkunft und ein

Flüchtlingszentrum mit wichtiger Infrastruktur. Gleichzeitig könne der Druck zur Unterbringung von Asylsuchenden aufgefangen werden.

Der Kaufpreis in Höhe von 750 000 Euro liege mit einem Verhältnis von etwa 1:2,4 ebenfalls deutlich günstiger.