Stadt informiert über Aufgaben Sprechstunde des Ortsgerichts fällt aus

Dietzenbach (red) – Die Sprechstunde des Ortsgerichtes, das sein Domizil im Dietzenbacher Rathaus am Europaplatz hat, fällt nach Angaben der Stadtverwaltung am kommenden Donnerstag, 27. Februar aus.

Was macht das Ortsgericht? Antwort gibt PR-Referent Tim Kath, bei der Stadtverwaltung zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

„In Hessen bestehen in allen Städten und Gemeinden Ortsgerichte nach den

Vorschriften des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes. Die Ortsgerichte sind

Hilfsbehörden der Justiz. Sie unterstehen der Aufsicht des Amtsgerichtspräsidenten bzw. -direktors. Der Ortsgerichtsvorsteher beziehungsweise die Ortsvorsteherin nimmt öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften (Kopien) öffentlicher oder privater Urkunden vor, bearbeitet Sterbefallsanzeigen für das Nachlassgericht, erteilt den ordentlichen Gerichten Auskünfte über die Verhältnisse der Personen in seinem Bezirk, errichtet

Nachlassinventare und Ähnliches. Jedes Ortsgericht ist mit einem Ortsgerichtsvorsteher und wenigstens vier Ortsgerichtsschöffen besetzt. Die Ortsgerichtsmitglieder werden von der Gemeinde nach entsprechender Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen und vom Amtsgerichtspräsidenten beziehungsweise -direktor ernannt. Die Dietzenbacher Vorsteherin Brigitte Gendner ist zusammen mit einem der Schöffen für Nachlasssicherungen (beispielsweise durch Versiegelung oder Sicherstellung) zuständig (§ 16 OrtsGerG). Die Vorsteherin und zwei Schöffen nehmen zudem Grenzfeststellungen und Schätzungen von Grundstücken und Gebäuden vor (§§ 17, 18 OrtsGerG). Die Amtszeit beträgt in der Regel zehn Jahre. Mitglied eines Ortsgerichts kann sein, wer in dem Bezirk des Ortsgerichts wohnt, „allgemeines Vertrauen“ genießt und lebenserfahren und unbescholten ist. Zudem sollte er mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Rechtsanwälte und Notare können nicht Ortsgerichtsmitglieder sein.

Die Dietzenbacher Ortsgerichtsvorsteherin ist in der Regel donnerstags von zehn bis zwölf Uhr im Rathaus, 1. OG, Zimmer 148, zu erreichen. Telefonisch unter Z 06074 373 247