Mediziner der Asklepios Klinik und ein Fachanwalt informierten im Kreishaus zum Thema Patientenverfügung Wichtig ist, sehr konkret zu werden

Einen Vortrag zum Thema Patientenverfügung hielten Oliver Leubecher, Notar und Fachanwalt für Medizinrecht, Dr. Nikos Stergiou und Professor Dr. Hans-Bernd Hopfunlängst im Kreishaus. Foto: Kammermeier

Dietzenbach (tsk) –Kurz vor Beginn der eineinhalbstündigen Infoveranstaltung der Asklepios Klinik Langen im Dietzenbacher Kreishaus reichen die Sitzgelegenheiten nicht aus für alle, die sich über das Thema „Patientenverfügung - was kann ich damit regeln?“ informieren möchten. Es befinden sich bereits mehr als 80 Personen in dem Raum. Weitere Stühle werden dazugebracht. Manche Besucher müssen dennoch stehen. Die Türen bleiben offen. Einige Zuhörer sitzen vor dem Raum und verfolgen von dort aus den Vortrag zweier Mediziner und eines Fachanwaltes. Das Interesse ist groß. Das Thema ernst, die Atmosphäre dennoch locker, gelöst. Dr. Nikos Stergiou, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin der Asklepios Klinik Seligenstadt, beendet die eineinhalbstündige Veranstaltung mit Vorträgen und Fragerunde mit der Bemerkung, dass mittlerweile der Sauerstoffgehalt im Raum in etwa dem auf der Intensivstation seines Kollegen Prof. Dr. Hans-Bernd Hopf, Chefarzt Anästhesie und Intensivmedizin an der Asklepios Klinik Langen, entsprechen dürfte. Wenn er seine Rede mit der Frage beginnt: „Wer von ihnen hat Angst, dass er eines Tage im Krankenhaus von Geräten abhängig ist und nicht mehr entscheiden kann?“, trifft er den Nerv der Besucher. Denn fast alle Hände schnellen blitzschnell hoch. Die Sorge, möglicherweise ohne große gesundheitliche Perspektive und gegen seinen Willen einer technischen Apparatur ausgeliefert zu werden, veranlasst die Gäste sich zu informieren. Die Zuhörer kommen aus dem ganzen Kreis Offenbach, wie etwa Anke Gieß. Sie stammt aus Egelsbach. Bei ihr ginge es konkret um ihre Mutter und ihren Partner, erzählt die noch recht junge Frau. Oliver Leubecher, Notar und Fachanwalt für Medizinrecht, HFBP Rechtsanwälte Frankfurt klärt auf: Neben der Vorsorgevollmacht im Sinne einer Generalvollmacht gebe es die Patienten- und die Betreuungsverfügung. Wichtig sei immer, sehr konkret zu werden. Ein Fachjurist könne helfen, eine hinreichend medizinisch konkrete Formulierung und damit klare Anweisung für den Arzt zu formulieren. Eine unscharfe würde dem behandelnden Arzt im Zweifelsfalle mehr Rätsel aufgeben, als Fragen beantworten. Es ginge für den Arzt stets darum, die Frage zu ergründen: „Was ist der vermutbare Wille des Patienten?“, wenn dieser sich nicht mehr selbst äußern kann. Prof. Hopf hat selbst bereits vorgesorgt. Wie mit ihm verfahren werden soll, hat er seinen vier Kindern von einem Notar verlesen lassen. Stergiou bedauerte, dass immer weniger ein Hausarzt einen Patienten über Jahrzehnte begleitet und somit seine Einstellung kennt. Daher rät er: „Reden Sie mit ihren Angehörigen!“ Dabei müsse denen klar sein, dass sie nicht selbst entscheiden, sondern nur Sprachrohr sind und dabei helfen, den Willen des Patienten umzusetzen.