Brut- und Setzzeit vom 15. Februar bis 15. Juni gilt auch in Heusenstamm Hunde müssen für vier Monate an die Leine

Zum Schutz der Fauna gilt im Zeitraum vom 15. Februar bis 15. Juni eine besondere Aufsichts- und Anleinpflicht für Hunde auf und an allen Grünflächen in der Heusenstammer Gemarkung sowie im Wald. Foto: p

Heusenstamm (red) – Mit dem bevorstehenden Frühjahr beginnt in der Natur auch wieder die Brut- und Setzzeit. In dieser Zeit brüten viele wildlebende Tiere beziehungsweise bringen ihren Nachwuchs zur Welt. Zum Schutz der Fauna gilt daher im Zeitraum vom 15. Februar bis 15. Juni eine besondere Aufsichts- und Anleinpflicht für Hunde auf und an allen Grünflächen in der Heusenstammer Gemarkung sowie im Wald.

Nach den Bestimmungen der entsprechenden Satzung der Stadt Heusenstamm müssen Hunde im genannten Zeitraum im gesamten Feld-, Flur- und Waldbereich, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden und an Flussläufen, an der Leine geführt werden, um die Aufzucht der jungen Wildtiere nicht zu stören.

Freilaufende Hunde könnten zum Beispiel Bodenbrüter wie Rebhühner, Lerchen oder Kiebitze aus ihren Nestern vertreiben, deren Eier oder Jungen dann wiederum leichte Opfer für andere Tiere werden.

Hundehalter nähmen diesen Vorgang meist nicht wahr, wenn sich das Geschehen in dichtem Gras oder im Unterholz abspiele. Es werde daher an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalterinnen und Hundehalter appelliert, Rücksicht auf Jungwild und Jungvögel zu nehmen und sich an die Leinenpflicht zu halten.

Hinzuweisen bleibe in diesem Zusammenhang auch darauf, dass Hunde innerhalb der bebauten Bereiche im öffentlichen und allgemein zugänglichen Raum, hier vor allem an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, an Kindergärten und Schulen, an Unterführungen und Durchgängen sowie in Park-, Garten- und Grünanlagen, grundsätzlich nur angeleint geführt werden dürften.

Verstöße könnten in beiden Fällen mit einem Bußgeld geahndet werden

Kommentare

Leinenpflicht! Bodenbrüter!

Wie lange ist nun die Leinenpflicht in Dietzenbach? Einmal schreibt die Dtzb. Stadtpost bis 15 Juni
dann wieder bis zum 15. July ?
Vielen Dank für eine Antwort .