Rektorin der Matthias-Claudius-Schule appelliert an Hundehalter, das Areal nicht zu betreten Hundekot auf dem ganzen Schulgelände sorgt für Ärger

Heusenstamm (red) – „Derzeit entdecken wir fast täglich die Hinterlassenschaften von Hunden auf dem Schulgelände“, zeigt sich Sonja Roggenhofer, Rektorin an der Matthias-Claudius-Schule in Rembrücken, entsetzt. „Offensichtlich nutzen Gassigehende den Weg über das Schulareal als Abkürzung, und so finden wir die Haufen regelmäßig auf der Laufbahn, an den Fahrradständern und in den Grünanlagen. Wenn die Kinder mit ihren Schuhen in die unschönen Haufen treten und dann zum Unterricht kommen, ist der Gestank im Klassenzimmer nicht auszuhalten. Wir wenden uns an die Hundehalterinnen und Hundehalter und appellieren ausdrücklich, das Schulgelände und die umliegenden Grünflächen nicht mit Hunden zu betreten.“

Kothaufen in öffentlichen Grünflächen, auf Gehwegen und scheinbar auch auf Schulhöfen sind laut einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung leider keine Ausnahmefälle. Die Verschmutzungen im öffentlichen Raum seien kaum zu stoppen beziehungsweise zu beheben. „In der Regel gibt es ja für die Verursacher, also die Hunde, keine Zeugen, und Hundehalterinnen und -halter werden in den seltensten Fällen direkt von Passanten angesprochen“, sagt Sven Homma, Fachdienstleiter Sicherheit und Ordnung im Rathaus. „Wenn Hunde ihre Geschäfte in sensiblen Bereichen wie Schulen und Kindertagesstätten verrichten und ihre Besitzerinnen und Besitzer die Hinterlassenschaften nicht entfernen, dann ist das kein Kavaliersdelikt, sondern kann gesundheitliche Folgen für Kinder haben.“

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Generell seien Hundehalter verpflichtet, den Kothaufen ihres Lieblings im öffentlichen Raum aufzunehmen und umgehend in den von der Stadt aufgestellten Hundetoiletten und Abfalleimern zu entsorgen. Hierbei handele es sich also keineswegs um eine freiwillige Aufgabe, und entgegen anderslautender Gerüchte entbinde hiervon auch nicht die bereits gezahlte Hundesteuer. In diesem Zusammenhang seien die Hundehalter und Führer der Tiere auch zum Mitführen geeigneter Hilfsmittel (Papier- oder Plastiktüten) für die Aufnahme und den Transport der Hinterlassenschaften verpflichtet.

Sollte einmal eine Hundetoilette mit Kotbeuteln randvoll gefüllt sein, dann sollen die Beutel selbstverständlich nicht auf dem Boden vor der Hundestation oder in einiger Entfernung in der Landschaft landen, sondern es könnten generell jeder öffentliche Abfalleimer oder auch die heimische Restmülltonne genutzt werden. Eine Ordnungswidrigkeit liege dann vor, wenn den befugten Kontrollkräften der Ordnungsbehörden keine geeigneten Papier- oder Plastiktüten vorzeigt werden könnten, und der Hundekot nicht in der genannten Weise in den städtischen Abfallbehältnissen entsorgt werde. Hundehaltende und Führende sollten also immer genügend Behältnisse beim Gassi gehen dabei haben, damit der Nachweis geführt werden könne.

Die Ordnungswidrigkeit könne mit einer Geldbuße geahndet werden. Flächendeckend stünden im Stadtgebiet 37 Hundestationen (Hundetoiletten) zur kostenfreien Benutzung zur Verfügung. Das Erfordernis zusätzlicher Standorte werde fortlaufend geprüft.

Zudem besaget die Gefahrenabwehrverordnung, dass Hunde grundsätzlich von öffentlichen Rasenflächen, gärtnerisch gestalteten Anlagen und sonstigen Grün- und Verkehrsanlagen fernzuhalten seien. Insbesondere auf Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie auf landwirtschaftlich genutzten und geschützten Flächen seien Hunde tabu.

Bürgerinnen und Bürger, die entsprechende Beobachtungen machten, könnten sich gerne direkt an das städtische Ordnungsamt unter der Rufnummer Z 06104 607-1135 oder per Mail an

ordnungsamt[at]heusenstamm[dot]de wenden.