Trauungen
Trauungen können nun mit einer Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen (vorher beschränkt auf zehn Personen) inklusive des Standesbeamten stattfinden.
Trauerfeiern
Unter Berücksichtigung des Mindestabstands von mindestens 1,50 Metern können Trauerfeiern in der Trauerhalle auf dem Friedhof in Heusenstamm Heusenstamm nun mit 30 Trauergästen (vorher 16 Personen) und in der Trauerhalle Rembrücken mit 25 Trauergästen (vorher zwölf Personen) stattfinden.
Im Dienstbetrieb der Stadtverwaltung im Rathaus, Im Herrngarten 1, gelten – bis auf Widerruf – weiterhin folgende Regelungen: Besucher, die das Rathaus oder eine der anderen Dienst- und Außenstellen betreten (oder wie beim Wertstoffhof befahren), müssen generell folgende Schutzregeln beachten:
– Der Abstand von mindestens 1,50 Meter ist einzuhalten.
– Das Tragen eines Gesichtsschutzes ist verpflichtend. Einmalmasken, selbstgenahter Mund-Nasenschutz oder Behelfsmasken (Schal, Halstuch) sind ausreichend.
– Einhalten der Husten- und Niesetikette
– Anweisungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu folgen.
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Rathaus: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Die Fachdienste und Büros im Rathaus sind alle zu den regulären Öffnungszeiten persönlich erreichbar. Bis mindestens zum Ende der Sommerferien ist die Voraussetzung für den Besuch im Rathaus eine Terminvereinbarung mit dem gewünschten Gesprächspartner im Vorfeld (ansonsten ist der Zutritt zum Rathaus nicht möglich). Ansprechpartner mit Kontaktdaten gibt es telefonisch über die Information im Rathaus unter Z 06104 607-0 oder online auf heusenstamm.de im Bereich Burger & Stadt > Rathaus und Service > Adressen von A-Z (https://www.heusenstamm.de/de/buerger-und-stadt/rathaus-und-service/adre...).
Die Geschäftsstelle des Ortsgerichts Heusenstamm I ist ebenfalls nach vorheriger Terminabsprache erreichbar. Die Terminvereinbarung kann direkt mit dem Ortsgerichtsvorsteher Jürgen Blumenberg telefonisch unter Z 06104 607-0 (Rathausinformation) oder per Mail an juergen.blumenberg[at]heusenstamm[dot]de erfolgen.