SCHULKINDBETREUUNG Magistrat reicht Entwurf für neue Satzung ein / Fester Anmeldezeitraum vorgesehen Plätze nach Punkten vergeben

Welche Kinder einen Platz in der Schulkindbetreuung bekommen, will der Magistrat detaillierter darlegen.

Heusenstamm – Die Platzvergabe bei der Schulkindbetreuung in Heusenstamm soll transparenter werden. Der Magistrat hat im Jugendausschuss einen Beschlussvorschlag für eine überarbeitete Satzung vorgelegt. Dieser sieht unter anderem ein Punktesystem und einen längeren Anmeldezeitraum vor. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Punktesystem für Platzvergabe

Eine Kritik an der aktuellen Satzung ist die fehlende Auskunft, wie die Betreuungsplätze an den drei Grundschulen und im Hort der Schlossstadt vergeben werden. Schon im Juni vergangenen Jahres hat eine Elterninitiative die Stadt aufgefordert, zu erklären, nach welchen Voraussetzungen Kinder einen Platz in einer der Betreuungseinrichtungen erhalten (wir berichteten). „Wir hatten den Eltern schon damals gesagt, dass wir diese Transparenz schaffen wollen“, sagt Bürgermeister Steffen Ball.

Der Magistrat schlägt nun ein Punktesystem für die Vergabe der freien Plätze vor. Die Punkte sollen demnach zunächst pro Elternteil vergeben werden. So erhalten Väter oder Mütter 50 Punkte, wenn sie berufstätig sind, 25 Punkte werden für den Schulbesuch oder das Studium angerechnet. Alleinerziehende erhalten 60 Punkte, Bedingung: „Die Haushaltsgemeinschaft besteht nur aus dem Kind/den Kindern und einer erwachsenen Person in Abhängigkeit vom Wohnsitz des anderen Elternteils.“ Besteht bei einem Elternteil eine schwerwiegende Erkrankung, die eine dauerhafte Pflege benötigt, werden ebenfalls 50 Punkte angerechnet. Erhalten Eltern am Ende die identische Punktzahl, soll das Los entscheiden.

Anmeldungen bis 30. Juni möglich

Der Anmeldezeitraum für einen Betreuungsplatz sorgte in der Vergangenheit ebenfalls für Unmut. In der aktuellen Satzung ist der 1. Februar des Vorjahres als frühester Zeitpunkt angegeben, ein Enddatum für die Anmeldung nennt sie jedoch nicht. Die Folge: „Viele Eltern denken, der 1. Februar sei eine Art Stichtag und dass sie einen Platz bekommen, wenn sie die Anmeldung möglichst früh abgeben“, berichtet Kerstin Stanek, Leiterin des Fachdienstes Soziales. Daher schickten manche Mütter und Väter an diesem Tag bereits um 0.01 Uhr eine E-Mail mit ihrer Anmeldung oder schmissen die Unterlagen morgens bei der Stadt in den Briefkasten.

Die Anmeldung wird laut Beschlussvorschlag zwar weiterhin erst ab dem 1. Februar des Jahres vor der Einschulung möglich sein, der Magistrat schlägt nun allerdings einen festgelegten Zeitraum bis zum 30. Juni desselben Jahres vor. Damit sollen die Eltern entlastet werden. Zudem könnte die Stadt so früher mitteilen, welche Kinder einen Betreuungsplatz Platz erhalten haben, meint Stanek.

Priorisierung bleibt bestehen

Die Plätze werden allerdings nicht allein anhand des Punktesystems vergeben, sagt Ball. „Eine Priorisierung werde weiterhin erfolgen.“ Die Beschlussvorlage sieht vor, dass Kinder bevorzugt werden, deren Eltern bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv sind, für die Stadt arbeiten oder als Kindertagespflegepersonen tätig sind. Ebenfalls priorisiert werden Jungen und Mädchen, „die auf Anweisungen vom Allgemeinen Sozialen Dienst bei akuter Kindeswohlgefährdung betreut werden müssen“, heißt es in der Vorlage. „Wir wollen damit sichergehen, dass die Feuerwehr ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen und die Stadt ihrer Arbeit in vollen Umfang nachgehen kann“, begründet Ball die Priorisierung. Diese käme allerdings nur zu Anwendung, wenn beide Eltern berufstätig, in der Schule sind oder studieren.

Die neue Satzung bezieht sich nur auf die drei Grundschulen Otto-Hahn, Adalbert-Stifter und Matthias Claudius. Die Betreuung an der neuen Grundschule übernimmt der Kreis Offenbach.

Von Joshua Bär