Kinderhort und Schulkindbetreuungen bleiben im Notbetrieb In städtischen Kitas läuft nun eingeschränkter Regelbetrieb

Wie die Stadtverwaltung mitteilte, haben in Heusenstamm die städtischen Kindertagesstätten Kinderhaus Wiesenborn, Kinderhaus Murmel, Kita Rembrücken und Kita Rudolf-Braas-Straße seit Dienstag wieder ihre Türen einen kleinen Spalt geöffnet – allerdings mit individuellen Betreuungs- und Nutzungskonzepten. Kinderhort und Schulkindbetreuungen bleiben im Notbetrieb. Foto: m

Heusenstamm (red) – Die hessische Landesregierung hat den so genannten eingeschränkten Regelbetrieb der Kindertagesstätten beschlossen, der Dienstag, 2. Juni, gilt.

In diesem Zusammenhang muss der Betrieb der einzelnen Einrichtungen in den Kommunen an die gültigen Abstands- und Hygieneregeln sowie maximalen Kontaktzahlen angepasst werden.

Bereits seit 25. Mai darf die reguläre Betreuung bei Tagesmüttern wieder angeboten werden.

Diese entscheiden den Angaben zufolge nach eigenem Ermessen, wie die Umsetzung bei Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln in ihren Haushalten umsetzbar ist.

Wie die Stadtverwaltung mitteilte, haben auch in Heusenstamm also die städtischen Kindertagesstätten Kinderhaus Wiesenborn, Kinderhaus Murmel, Kita Rembrücken und Kita Rudolf-Braas-Straße seit Dienstag wieder ihre Türen einen kleinen Spalt geöffnet – allerdings mit individuellen Betreuungs- und Nutzungskonzepten. „Leider hat die Landesregierung nicht konkretisiert, was sie genau unter dem eingeschränkten Regelbetrieb versteht“, bedauert Bürgermeister Halil Öztas. „Sie hat lediglich festgelegt, dass über die Notbetreuung und Härtefälle hinausgehend die zusätzliche Aufnahme von Kindern von den Trägern der Kindereinrichtungen selbstständig entschieden werden soll“.

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Den Familien sei in den vergangenen Monaten Vieles abverlangt worden: Sie hätten Kinderbetreuung, Beruf und Haushalt in Einklang bringen müssen. Die Stadt orientiere sich nunmehr an den Wünschen der Familien und möchte allen Kindern die Möglichkeit einräumen, zumindest teilweise wieder die Kita besuchen zu können.

„Jede andere Entscheidung wäre mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz unvereinbar, da keine gesetzliche Grundlage für eine andere Auswahlentscheidung vorliegt“, erläutert Öztas. „Mit unseren Konzepten können wir uns um alle Kinder, deren Erziehungsberechtigte einen Betreuungsvertrag haben, wenigstens tageweise kümmern“.

Zur Wiederaufnahme des Kita-Betriebs hätten die einzelnen Kita-Teams für ihre Einrichtungen ein entsprechendes Hygienekonzept entwickelt. Um die aktuellen Verordnungen zu erfüllen, gelten Öztas zufolge für alle städtischen Kindertagesstätten ausnahmslos folgende Regeln:

– Zur Beachtung des Infektionsschutzgesetztes gilt eine Gruppengröße von bis zu 15 Kindern (zuzüglich Betreuerinnen).

– Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen sowie Kinder, die in Obhut des Jugendamts sind (Härtefall), bleiben in der Notbetreuung und haben Vorrang. Um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen beide Eltern berufstätig und ein Elternteil davon in einem systemrelevanten Beruf sein.

– Aus Gründen der Gleichbehandlung können alle Kinder generell für mindestens einen Tag in der Woche betreut werden (je nach Einrichtung können es auch mehr Tage sein). Dies muss wegen der Beschränkung der Gruppengröße notfalls individuell geregelt und variiert werden.

– Eltern und Externe, die nicht zum Betrieb gehören, haben keinen Zutritt zu den Einrichtungen (es sei denn, es ist absolut notwendig). Eltern werden gebeten, vor den Eingangstüren beziehungsweise im Eingangsbereich zu bleiben.

– Erkrankte Kinder (gleich welche Krankheitssymptome) können nicht betreut werden und sind angehalten, ihren Arzt/ihre Ärztin aufzusuchen.

Eltern und Erziehungsberechtigte werden noch schriftlich darüber informiert, in welchem Umfang und an welchem Tag beziehungsweise welchen Tagen die Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder möglich ist. Alternativ stehen die Einrichtungen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Kinderhort und Schulkindbetreuungen

Im Kinderhort Kinderburg und in den Schulkindbetreuungen Schlossgespenster, Die drei Freunde und Rembrücken wird sich den Angaben zufolge vorerst bis zu den Sommerferien nichts ändern. In enger Abstimmung mit den Schulleiterinnen der drei Heusenstammer Grundschulen könne hier nur eine Notbetreuung für die systemrelevanten Berufsgruppen durch städtische Erzieherinnen und Erzieher aus den Schulkindbetreuungen angeboten werden, um gewährleisten zu können, dass der Präsenzunterricht für alle Kinder aller Jahrgänge aufrechterhalten werden kann.

„Alle Beteiligten – die Stadt, die Schulleiterinnen und die Lehrerinnen und Lehrer - sind dankbar, dass wir gemeinsam eine pragmatische Lösung gefunden und entwickelt haben“, so Öztas.